Wir wollten vom Bundesumweltministerium (BMU) wissen ob es uns Hinweise geben könne, welches Ressort im Kabinett  oder wer sonst   denn für den Export des viel beklagten Exports von Plastikmüll , seinerzeit nach China  usw nun aber nach Indien, Indonesien  und Türkei und und … , zuständig ist? Und: wie es die Lage, anlässlich der heute in Genf beginnenden Tagung zum Baseler Übereinkommen einschätzt. An anderer Steele berichten wir heute ebenfalls über dieses aktuelle Thema:

Lesen Sie dazu auch unsere heutigen Berichte: Plastikmüll: Allein aus Deutschland

und auch: “Ein Missstand, unter Umständen auch kriminell…!!!”

Vom Sprecher der Bundesumweltministerin Svenja Schulze erhielten wir zu unserer Anfrage  folgendes Statement :

"Sie hat im Kabinett ein Konzept vorgelegt ..."!,Svenja Schulze, hier mit Angela Merkel und Svenja Schulze,Bild Sandra Steins
“Sie hat im Kabinett ein Konzept vorgelegt …”!,Svenja Schulze (links), hier mit Angela Merkel ,Bild Sandra Steins

„Nachdem China im vergangenen Jahr die Importe von recyclingfähigen Kunststoffabfällen drastisch eingeschränkt hat, werden diese offenbar in andere Staaten wie Malaysia exportiert. Der Bericht von GAIA und Greenpeace könnte diesen Trend bestätigen. Geschieht dies legal, handelt es sich um frei handelbare Sekundärrohstoffe, die in den Importstaaten für das Recycling begehrt sind und für die teilweise hohe Preise bezahlt werden. Werden die importierten Abfälle wie in Malaysia nur abgelagert oder verbrannt, handelt es sich um illegale Verbringungen. Die Bundesregierung verurteilt aufs Schärfste, wenn Abfälle auf diese Weise illegal ins Ausland verbracht werden.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth hatte sich zu illegalen Abfallexporten zuletzt wie folgt geäußert:

‚Das ist ein Missstand, unter Umständen auch kriminell, da muss man dagegen vorgehen. Wenn etwas, was illegal abgeladen wird, in die deutschen Recyclingquoten eingeht, dann ist das schlichtweg falsch. Wir wollen, dass das Recycling möglichst ortsnah stattfindet und mehr Abfälle in Europa recycelt werden.‘

Zur rechtlichen Einordnung von Abfallexporten: teilte uns der Sprecher Folgendes mit:

„Grundsätzlich dürfen Abfälle nur zur Verwertung exportiert werden und nicht etwa zum Deponieren. Zudem muss der Empfänger die europäischen Standards für die Verwertung einhalten. Für Abfälle aus Verpackungen, die auf die Recyclingquoten angerechnet werden, muss das Recycling – auch im Ausland – nachgewiesen werden. Da der Kunststoff(abfall)markt globalisiert ist, ist Betrug beim Recycling

Das ist ein Missstand, unter Umständen auch kriminell...; Staatssekretär im Bundesumweltministerium Jochen Flasbarth
Das ist ein Missstand, unter Umständen auch kriminell…; Jochen Flasbarth

allerdings leider nicht ausgeschlossen. Hier kommt es auf bessere Kontrollen an. Die neue Zentrale Stelle ist hierfür besser aufgestellt als die bislang zuständigen Länderbehörden. Nach China zum Beispiel ging zuletzt ein Anteil von rund 2 Prozent.

Nach internationalem Recht gilt für Kunststoffabfälle als Wirtschaftsgüter das Prinzip des freien Handels, solange es keine Einfuhrbeschränkungen gibt. Als Wirtschaftsgüter gelten allerdings nur sortenreine Kunststoffe, die sich gut recyceln lassen. Die Recyclingfähigkeit ist also entscheidend. Gefährliche Kunststoff-Abfälle oder Abfallgemische, die sich nicht gut recyceln lassen, sind KEIN Wirtschaftsgut.

Informationen über die festgestellten illegalen Verbringungen finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamts (UBA) (s. https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/verfolgung-der-illegalen-abfallverbringung), das für die Zusammenstellung der Daten in Deutschland zuständig ist. Die Daten werden üblicherweise am Anfang eines Jahres für das Vorvorjahr veröffentlicht, also Anfang Januar 2019 für das Jahr 2017. Nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes wurden aus Deutschland zuletzt ca. 560.000 Tonnen Altkunststoffe zur Verwertung nach China legal exportiert. Dies entspricht knapp 10 % der jährlich in Deutschland anfallenden Menge an Kunststoffabfällen. Dabei handelt es sich zum allergrößten Teil um Abfälle aus Gewerbe und Industrie.

Die von dualen Systemen haushaltsnah erfassten Verpackungsabfälle werden überwiegend in Deutschland recycelt. Davon werden weniger als 10 % im – zumeist europäischen – Ausland recycelt. Nach Expertenschätzungen haben die dualen Systeme im Jahr 2016 weniger als 2 % der Kunststoffabfälle nach China verbracht. Kunststoffabfälle aus dem gelben Sack können wegen ihrer relativen Reinheit tatsächlich gut recycelt werden können und gelten daher eher als Wirtschaftsgut.

Gleichwohl sind die Behörden in den betroffenen Ländern nicht untätig. Die malayische Umweltministerin hatte Mitte Januar angekündigt, 100 illegale Kunststoffrecyclinganlagen in Malaysia zu schließen. Außerdem sollen drastische Maßnahmen wie die Aufhebung von Importlizenzen, Gebühren, Geldbußen etc. dafür sorgen, dass keine verunreinigten Kunststoffabfälle mehr importiert werden. Diese Vorgehensweise begrüßen wir.“

Zur Vorgehensweise der deutschen Behörden erhielten wir folgende Ausführung des Sprechers:

„Die deutschen Behörden müssen beim Verdacht auf illegale Abfallexporte handeln und diese unterbinden. Hierfür sind in Deutschland die Bundesländer und ihre jeweiligen Behörden für die Abfallüberwachung zuständig. Sie müssen die Vorgehensweise der Kunststoffexporteure aufklären. Rechtliche Grundlagen finden sich dafür in der europäischen Verordnung Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen und im Abfallverbringungsgesetz. Nähere Informationen über die Durchführung von Kontrollen und die Schwierigkeiten dabei liegen bei den für Exporte und Importe zuständigen Behörden der Länder (s. https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2503/dokumente/competent_authorities_germany_02_2019.pdf) bzw. ggf. bei den Landesumweltministerien vor.

Normalerweise müssen die deutschen Abfallverwerter in sogenannten Mengenstromnachweisen belegen, welche Abfallmengen sie wie recyceln oder verwerten, das umfasst auch alle Exporte. Die Kontrollmöglichkeiten waren jedoch bisher zu kompliziert. Deshalb sieht das neue Verpackungsgesetz seit diesem Jahr vor, dass diese Mengenstromnachweise durch die neu eingerichtete Zentralen Stelle Verpackungsregister einfacher eingesehen und geprüft werden können.

Ein weiteres Mittel gegen illegale Exporte ist der Ausbau der Recyclingkapazitäten in Deutschland und in Europa. Bei den Verpackungen hat das Verpackungsgesetz bereits Investitionen angestoßen. Davon brauchen wir noch mehr. Das Bundesumweltministerium will in einem nächsten Schritt mit einer Rezyklat-Initiative die Nachfrage nach recyceltem Kunststoffen stärken. Der wirtschaftliche Anreiz für Exporte wird dann deutlich geringer sein. Zudem hat Bundesumweltministerin Schulze eine umfassende Strategie zur Verringerung von Plastikabfällen und mehr Plastikrecycling vorgelegt:

https://www.bmu.de/pressemitteilung/bundesumweltministerin-schulze-legt-5-punkte-plan-fuer-weniger-plastik-und-mehr-recycling-vor/

Aber auch wir, Umwelt- und Energie-Report, haben ausführlich darüber berichtet:

Plastikmüll: Mit diesen Maßnahmen leiten wir die Trendwende ein …

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und auch: “Ein Missstand, unter Umständen auch kriminell…!!!”