Der Bundesrat setzt sich gemäß seines Beschlusses vom Freitag, 12. April, dafür ein, dass in Tierkörperbeseitigungsanlagen regelmäßige Tierschutzkontrollen durchgeführt werden. Er fordert zugleich damit die Bundesregierung auf  das Tierschutzrecht entsprechend weiterzuentwickeln, heißt es in einer entsprechenden Entschließung vom selben Tag.

regelmäßige Tierschutzkontrollen .....?  Karik. U+E
…regelmäßige Tierschutzkontrollen …..? Karik. U+E

Die Überprüfung der Tierkadaver gebe Aufschluss über etwaige Tierschutzverstöße in der Tierhaltung, begründet der Bundesrat seine Initiative. Um die Verstöße ahnden zu können, sei außerdem gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lässt, fordern die Länder weiter.

Für den Fall, dass europäische Vorgaben solche routinemäßigen Kontrollen nicht zulassen, solle sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass das EU-Recht entsprechend überarbeitet wird.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.