Die jeweilige Regierungspressekonferenz mit den Sprechern der Bundesressorts und den Regierungssprechern wie Steffen Seibert, oder Ulrike Demmer und Martina Fietz bringen immer wieder viel Hintergrundinformationen, häufig, wie wir feststellen können, mehr sogar als die Ministerinnen und Minister selbst verlautbaren. deswegen berichten wir immer wieder gerne daraus wie auch heute über die Regierungspressekonferenz vom vergangenen Mittwoch, 22. Mai, in der Regierungssprecher, Staatssekretär Steffen Seibert, sein Statement zum Nationalen Luftreinhalteprogramm eingangs der Konferenz präsentierte.

Es geht dabei - logisch - um saubere Luft..., links Regierungssprecher Steffen Seibert.
Es geht dabei – logisch – um saubere Luft…, links Regierungssprecher Steffen Seibert.

Seibert trug zunächst die Sicht der Regierung vor, bevor die Journalistenkollegen Fragen stellen konnten. Hier zunächst seine Statement das vieles klarstellt:

Im letzten  Punkt der Kabinettssitzung ging es um den Entwurf eines Nationalen Luftreinhalteprogramms der Bundesrepublik Deutschland. Es geht dabei – logisch – um saubere Luft, was ja auch für die Bundesregierung ein Thema mit sehr hohem Stellenwert ist. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission ihre nationalen Luftreinhalteprogramme vorlegen. Das sieht die EU-Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen von Luftschadstoffen vor. Darin müssen sie darlegen, wie sie die Ziele dieser Richtlinie erreichen wollen. Es geht um Ziele ab 2020 und ab 2030 sowie um Zwischenziele ab 2025.” – Der Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, bestätigte Umwelt- und Energie-Report auf Anfrage dazu:   “Die Langfristtrategie für saubere Luft hat nichts mit dem Einhalten der Grenzwerte vor Ort in den Städten zu tun.
Ersteres ist eine Strategie, ein konkreter Plan für die kommenden 11 Jahre, um 2030 bestimmte Ziele zu erreichen. Dies zu erstellen ist EU-Recht, im Rahmen der NEC-Richtlinie.”

Steffen Seibert erklärte in seinem Statement weiter: “Wir alle wissen: Der Ausstoß von Schadstoffen muss gemindert werden, um die Luftqualität national und europaweit zu verbessern. Dafür reichen nationale Maßnahmen nicht aus, weil Schadstoffe an Grenzen nicht haltmachen. Sie können über weite Entfernungen transportiert werden. Deswegen haben die EU und die Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention eben nationale Emissionsminderungen für verschiedene Stoffe festgelegt. Das sind Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan, Ammoniak und primärer Feinstaub.

Die Nachricht für Deutschland ist, dass die Minderungen ab dem Jahr 2020 in Deutschland – jedenfalls gemäß den Projektionen, die wir jetzt haben – ohne weitere Maßnahmen eingehalten werden. Für das Jahr 2030 sind dann weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen, um die Ziele zu erreichen. Dabei geht es zum Beispiel – jetzt kommen wir wieder zu dem Thema des Kohleausstiegs zurück – um folgende Maßnahmen: die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung gemäß den Empfehlungen der Kommission, die das ja bis 2038 empfiehlt, Klimaschutzmaßnahmen des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ oder auch des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“ sowie das ganze Maßnahmenpaket Straßenverkehr, also Umweltprämie und Software-Update für Pkw, Hardware-Nachrüstung für Busse, Förderung Umweltverbund, Fortschreibung der CO2-Grenzwerte für Pkw. – So viel aus dem Kabinett.”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Luftreinhaltung: Zig Millionen strafe abgewendet …?