Die Bundesregierung hat gestern, 22. Mai,  auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, das nationale Luftreinhalteprogramm verabschiedet. Hauptziel des Programms, das präzisiert  mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung, die Luftqualität in Deutschland bis 2030 weiter verbessern will, ist ein deutlicher Rückgang von Feinstaub und seinen Vorläufersubstanzen wie Ammoniak, die die Bildung von Feinstäuben begünstigen.

Zig Millionenstrafe abgewendet  .....!!!
Zig Millionenstrafe abgewendet …..!!!

Die Bundesregierung reagiert damit auch darauf, dass die EU-Kommission Deutschland fast vor genau einem Jahr, wegen zu schlechter Luft vor dem EuGH verklagt hat. Zu oft wurden Grenzwerte überschritten und zu wenig gegen die Hauptverursacher unternommen. Eine Millionenstrafe drohte. Wie es jetzt weiter geht steht noch nicht fest.

Die EU-Kommission machte ja schließlich  Ernst und verklagte Deutschland und fünf weitere EU-Staaten wegen schlechter Luft.  Die Länder hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide einzusetzen, sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella  seinerzeit in Brüssel. “Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen”, so begründete er die Entscheidung.

Das Statement von Bundesumweltministerin Svenja Schulze anlässlich der Bekanntgabe des Programms, war sicherlich auch als Signal an Brüssel gerechtet , andererseits gab  sie sich im Ton verbindlich gegenüber der Industrie als sie erklärte: “Die Luft ist heute deutlich besser als vor 20 oder 30 Jahren.“ Aber dann folgte auch sogleich  das ‚Aber‘:   Allerdings gibt es weiterhin gesundheitliche Risiken, vor allem durch Feinstaub. Dies hat zuletzt auch die Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina bestätigt“, wiederholte sie. „ Auch wenn die geltenden Feinstaubgrenzwerte derzeit so gut wie überall eingehalten werden, wollen wir die Belastung noch weiter verringern, um die gesundheitlichen Risiken zu senken. Darauf haben wir das Nationale Luftreinhalteprogramm ausgerichtet. Dabei zeigt sich: Klimaschutz und saubere Luft passen gut zusammen. Je klimafreundlicher wir unsere Energie produzieren, desto sauberer wird auch die Luft”, folgerte sie.

Rückgang von Feinstaub und anderen Schadstoffen  ..  Svenja Schulze
Rückgang von Feinstaub und anderen Schadstoffen .. Svenja Schulze

Folgende Maßnahmen sollen nun bis 2030 zu einem weiteren Rückgang der Luft- und insbesondere Feinstaubbelastung führen:

  • die 44. Bundesimmissionsschutzverordnung zur Minderung der Emissionen aus mittelgroßen Feuerungsanlagen
  • die neuen Vorgaben für die Abgasregulierung von PKW im Rahmen des RDE-Verfahrens;
  • der Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle entsprechend dem Vorschlag der Kommission “Wachstum, Struktur und Beschäftigung”;
  • die Anpassung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft);
  • weitere Maßnahmen im Bereich des Anlagen- und Düngerechts.

Diese Maßnahmen bewirken einen langfristigen Rückgang von primärem Feinstaub sowie von anderen Schadstoffen, die zur Bildung von Feinstaub beitragen, so genanntem sekundären Feinstaub. Zu den Vorläufersubstanzen zählt vor allem Ammoniak. Dessen Emissionen sind seit 2005 sogar leicht angestiegen. Ammoniak entsteht unter anderem beim Düngen, etwa wenn die Düngemittel nicht schnell in den Boden eingearbeitet werden.

Das Nationale Luftreinhalteprogramm zielt, so die Ministerin, auf die langfristige (bis 2030) Minderung großräumiger Luftschadstoffbelastungen ab. Es steht daher nicht im direkten Zusammenhang mit der Debatte um NO2-Grenzwerte und mögliche Fahrverbote.

Die neue NEC-Richtlinie (RL (EU) 2016/2284) sieht für alle Mitgliedstaaten verbindliche nationale Reduktionsverpflichtungen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), flüchtige organische Kohlenwasserstoffe außer Methan (NMVOC), Ammoniak (NH3) und primären Feinstaub (PM2,5) in den Jahren 2020 und 2030 gegenüber 2005 vor.

Und dann wies die Ministerin noch mal darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten der EU laut der NEC-Richtlinie dazu verpflichtet sind , ein Nationales Luftreinhalteprogramm vorzulegen, in dem dargestellt wird, wie die rechtlich verbindlichen Minderungsverpflichtungen erreicht werden sollen. Die Minderungsverpflichtungen, die ab 2020 gelten, kann Deutschland den Projektionen zufolge mit bereits beschlossenen Maßnahmen einhalten. Für die Einhaltung der Minderungsverpflichtungen ab dem Jahr 2030 sind mit Ausnahme von flüchtigen organischen Verbindungen aus Lösemitteln und Kraftstoffen (NMVOC) weitere Luftreinhaltemaßnahmen bis 2030 notwendig.