Der US-Senat kann ein weiteres Gesetz über Sanktionen gegen Unternehmen verabschieden, die an der Verlegung russischer Meerespipelines, vor allem Nord-Stream 2, beteiligt sind. Dies teilte das von der Washington-Post Company herausgegebene Magazin „Foreign Policy“ mit, dem eine Kopie des Gesetzentwurfs vorlag, berichtete am vergangenen Dienstag, 14. Mai,  die von Moskau gesteuerte Agentur Sputnik-news mit.

Bemerkungen im stillen verhandlungsstübchen?: Reicht es Dir immer noch nicht ...? fragt Putin noch lächelnd den US-Präsidenten Donalsd Trampel Trump und erklärt: Die Folgen lassen nicht auf sich warten ...
Bemerkungen im stillen Verhandlungsstübchen?: Reicht es Dir immer noch nicht …? fragt Putin noch lächelnd den US-Präsidenten Donald Trampel Trump und erklärt: Die Folgen lassen nicht auf sich warten… …

Die Gesetzesvorlage wurde demnach von dem republikanischen Senator Ted Cruz und der Demokratin Jeanne Shaheen vorbereitet. Dem Dokument zufolge soll Personen, die beim Bau von Nord Stream 2 eingesetzte Schiffe verkaufen oder vermieten, die Einreise in die USA verwehrt werden. Darüber hinaus werde ihr Vermögen im Land eingefroren.

Außerdem würden die Strafmaßnahmen Personen und Unternehmen betreffen,  die finanzielle oder technische Unterstützung sowie Versicherungen für solche Schiffe anbieten würden.

Besondere Aufmerksamkeit wollen die Senatoren zwei Baufirmen schenken – der schweizerischen Allseas und der italienischen Saipem, die sich mit der Rohrverlegung für Nord Stream 2 befassen.

Der Gesetzentwurf soll alle Schiffe betreffen, die bei der Verlegung russischer Pipelines in einer Tiefe von 30 Metern oder mehr eingesetzt werden. Daher könnten sich die Sanktionen auch auf den Bau von Turkish Stream auswirken.

Das Projekt Nord-Stream 2 sieht die Verlegung von zwei Strängen von der russischen Küste auf dem Grund der Ostsee bis zur Küste Deutschlands parallel zur bereits bestehenden Pipeline Nord Stream vor. Die geplante Durchsatzkapazität beträgt insgesamt 55 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr. Die Leitung verläuft im Territorialgewässer von Deutschland, Finnland, Schweden und Russland.