Für eine verstärkte Nutzung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) hatte das Bundeskabinett am 27. März die „Verordnung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Aufbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland “ beschlossen. Am vergangenen Freitag, 07. Juni, hat der Bundesrat dieser Verordnung zugestimmt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen und die Verordnung kann kurzfristig in Kraft treten.

...für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Gas, versucht der Bundeswirtschaftsminister den Schritt zu begründen ... Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Gas, versucht der Bundeswirtschaftsminister den Schritt zu begründen … Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

„Zentrale Aufgabe der Energiepolitik ist es, die Rahmenbedingungen für eine sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Gas und Strom zu setzen“, kommentierte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erfreut den Beschluss des Bundesrates, der damit dem Vorschlag des Kabinetts gefolgt war wofür Altmaiers Haus die Vorlage geliefert hatte.

„ Eine sichere Gasversorgung basiert auf möglichst vielen verschiedenen Versorgungswegen und -quellen. Mit der LNG-Verordnung verbessern wir die Rahmenbedingungen für die Errichtung von LNG-Infrastruktur in Deutschland. Damit können wir die Versorgungssicherheit in Deutschland insgesamt stärken“, versucht Altmaier den ansonsten vielfach kritisierten  Beschluss zu begründen.

Die Verordnung beseitigte ein Investitionshemmnis des LNG-Anlagenbaus. Die Neuregelung verpflichtet, laut Altmaier, nun  die Fernleitungsnetzbetreiber, Leitungen zwischen LNG-Anlagen und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Anlagen an das Gasnetz anzuschließen. Die Kosten für die Anbindung tragen zum Großteil die Fernleitungsnetzbetreiber. Sie können diese Kosten über die Netzentgelte auf alle Netznutzer umlegen. Spürbare Auswirkungen auf den einzelnen Netznutzer sind, laut Altmaier,  nicht zu erwarten. Eine angemessene finanzielle Kostenbeteiligung der Anlagenbetreiber stelle zugleich sicher, dass nur Leitungen gebaut werden, die tatsächlich benötigt werden.

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