Der Schutz unseres Grundwassers ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deshalb ist es wichtig zu verhindern, dass zu viel Nitrat über das Düngen in die Böden gelangt, konstatierte Bundesumweltministerin Svenja Schulze am vergangenen Donnerstag, 13. Juni, nach der Kabinettssitzung einen Tag zuvor in der das Thema ebenfalls eine Rolle spielte.

 

Zwei Kabinett-Freundinnen"haben sich geeinigt, im Hintergrund ein weiterer "Freund" Verkehrsminister Andy Scheuer......! Julia Klöckner, hier im Gespräch mit Svenja Schulze (l.) bild Steffen kugler
Zwei Kabinett-“Freundinnen” haben sich geeinigt, im Hintergrund ein weiterer “Freund” Verkehrsminister Andy Scheuer……! Julia Klöckner, hier im Gespräch mit Svenja Schulze (l.) bild Steffen kugler

Und so hält die Ministerin fest,  die Bundesregierung habe sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt. Die Länder wurden demnach einbezogen, weil die Düngeverordnung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Ziel ist es, so Schulze, „…den Schutz unserer Gewässer zu verbessern und damit die Anforderungen des gegen Deutschland ergangenen EuGH-Urteils zur EG-Nitratrichtlinie zukünftig zu erfüllen.“ Hier schwebt immer noch das Damoklesschwert über den Häuptern der Regierung. Senkt es sich kann es die Bundesregierung in jeder Hinsicht  richtig teuer zu stehen kommen.

“Düngung muss bei der Pflanze und nicht im Grundwasser ankommen“, gab auch Bundesministerin Julia Klöckner die Richtung in der Diskussion vor, aber: „ Wir wollen das Grundwasser schützen. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, der EU-Kommission einen fairen Ausgleich zwischen den strengen Grenzwerten der Nitratrichtlinie und den Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzenproduktion vorzuschlagen. Für unsere Landwirte würden diese Maßnahmen eine erhebliche Anstrengung bedeuten. Wir wollen die Landwirte aber bei der Umsetzung durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützen. Denn auch die landwirtschaftlichen Betriebe haben ein hohes Interesse an der Reinhaltung des Grundwassers”, so Julia Klöckner.

Laut Ministerin Svenja Schulze ging es darum  der EU-Kommission ein Regelungspaket vorzuschlagen, „…mit der wir dem Gewässerschutz deutlich stärker Rechnung tragen. Die weitere Verschärfung der Düngeregeln ist nötig, wenn wir die Nitratwerte im Wasser auf ein akzeptables Niveau absenken, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland endlich beenden und Strafzahlungen vermeiden wollen. Mit niedrigeren Nitratwerten beugen wir steigenden Trinkwasserpreisen vor und schützen unsere Artenvielfalt. Das nützt allen.”

Zwischenzeitlich hatte der Europäische Gerichtshof Deutschland im Jahr 2018 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie verurteilt.

Die weitere Verschärfung der Düngeregeln ist nötig, ...?; Svenja Schulze, bild guido bergmann
Die weitere Verschärfung der Düngeregeln ist nötig, …; Svenja Schulze, bild guido bergmann

Das Ergebnis:

In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind, schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission für die Landwirte nun zwar einschneidende, aber im Ganzen zum Schutz des Grundwassers notwendige Maßnahmen vor. Diese umfassen:

  • die Reduzierung der Düngung in den sogenannten “Roten Gebieten” mit besonders hohen Nitratwerten um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag beziehungsweise für Einzelflächen. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;
  • eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten
  • Gebieten nicht erlaubt ist;
  • größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15 Prozent und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 Prozent, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände).

Ausnahmen gelten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe: . So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr und davon maximal 80 Kilogramm mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist. Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.

Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet.

Sie sind die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.

Die nächsten Schritte:

Bundesministerin Klöckner und Bundesministerin Schulze werden die Vorschläge der Kommission „…möglichst bald persönlich erläutern. Sofern die Kommission den Maßnahmen zustimmt, wird das offizielle Rechtssetzungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet“, heißt es im gemeinsamen Statement.