Gestern, Mittwoch 03. Juli,  wurde vom  Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Monitoringbericht zur Versorgungssicherheit im Strombereich veröffentlicht. Auf der website des BMWI heißt es zum  Monitoringbericht: “Im Mittelpunkt des Monitorings steht die Frage, ob und inwieweit die Unternehmen im Bereich der Stromerzeugung sowie der Stromübertragung und -verteilung ausreichend Vorsorge getroffen haben, um die Nachfrage nach Strom heute und in Zukunft sicher zu decken.”

"...ein Drahtseilakt ohne Sicherungsnetz ..."! VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche:
“…ein Drahtseilakt ohne Sicherungsnetz …”! VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche:

Die Aussage stimmt nachdenklich, ruft man sich in Erinnerung, dass gerade am Montag, 01.Juli, bekannt wurde, dass es im Juni zu Stromengpässen in Deutschland gekommen ist. Wenn auch kein unmittelbarer Zusammenhang auf den ersten Blick erkennbar ist, forderte  VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche gestern erhebliche Veränderungen am Monitoringverfahren. Reiche: „Eine gesetzliche Festlegung des Kohleausstiegs, ohne gleichzeitig eine risikoorientierte Überwachung der Versorgungssicherheit festzuschreiben, ist wie ein Drahtseilakt ohne Sicherungsnetz.“

„Es ist gut, dass das Bundeswirtschaftsministerium den seit langem erwarteten Bericht endlich vorgelegt hat. Allerdings enthält das Papier nach wie vor wenig Aussagekraft. Die Kohlekommission hat in ihrem Endbericht deutlich gemacht: Die Reduzierung der Kohleverstromung darf nicht zu Lasten der Versorgungssicherheit in Deutschland gehen. Um Risiken frühzeitig und besser zu erkennen, hat die Kommission daher dringend eine Weiterentwicklung des bestehenden Versorgungssicherheits-Monitorings empfohlen.

Das bestehende, auf Wahrscheinlichkeiten basierende Monitoring, reicht für die Herausforderungen der anstehenden Transformation nicht aus. Sinnvoll ist eine Erweiterung um einen risikoorientierten Ansatz in Form eines Stresstests, der auch Ausnahmesituationen simuliert. Das künftige Versorgungssicherheits-Monitoring sollte außerdem genauere Erkenntnisse über den zu erwartenden Zubau von Erzeugungskapazitäten, die mögliche Zunahme der Spitzenlast aufgrund neuer elektrischer Verbraucher sowie eine Messung der Versorgungsqualität beinhalten.

Klar ist: Die Weiterentwicklung des Monitorings muss im Energiewirtschaftsrecht verankert werden. Eine gesetzliche Festlegung des Kohleausstiegs, ohne gleichzeitig eine risikoorientierte Überwachung der Versorgungssicherheit festzuschreiben, ist wie ein Drahtseilakt ohne Sicherungsnetz.“

Lesen Sie dazu auch unsere heutigen Berichte: Stromengpässe: Die Lage war angespannt … Gründe bleiben lange unklar …

und auch: Zentrales Anliegen: Sichere Stromversorgung …?!

und auch noch: Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist hoch…