Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Dienstag, 09. Juli,  ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgehoben mit dem das OLG  festgestellt hatte, dass die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode zu niedrig ist. Gegen das Urteil des OLG hatte die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nahm dazu am gleichen Tag Stellung und sein Noch- Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung, Stefan Kapferer stellte fest:   „Das Urteil des BGH ist für uns nicht nachvollziehbar.“

...führen zum massiven Absinken der Zinssätze........!!!
…führen zum massiven Absinken der Zinssätze……..!!!

Er verwies darauf, dass  die von der Bundesnetzagentur festgelegte Höhe der Eigenkapitalverzinsung für Investitionen in Strom- und Gasnetze zu den niedrigsten in ganz Europa gehört, und das, obwohl in Deutschland ein wesentlich höherer Bedarf am Aus- und Umbau der Energienetze besteht. Kapferer verweist darauf, ein Gutachten im Auftrag des BDEW zeige dass die Zinssätze in Deutschland 0,79 Prozentpunkte unter dem europäischen Durchschnitt und 1,49 Prozentpunkte unter dem internationalen Durchschnitt liegen.

Nach Auffassung des BDEW zeigt die Logik der Bundesnetzagentur bei ihrer Berechnung der Eigenkapitalzinssätze werde auch in der nächsten Regulierungsperiode automatisch zu einem weiteren massiven Absinken der Zinssätze führen. Dies würde es den Netzbetreibern erheblich erschweren, Kapitalgeber zu finden. Kapferer beklagt: „Das sind die völlig falschen Signale angesichts der Bedeutung des Energienetzes für die Herausforderungen der Energiewende. Perspektivisch wird es für die Integration der Erneuerbaren Energien, aber auch der Elektromobilität einen Zubau sowohl auf der Übertragungsnetz- als auch auf der Verteilnetzebenen kommen. Ein Zubau, der finanziert werden muss.“

Um Investoren dazu zu bewegen, weiterhin in Netze zu investieren, müssen die Rahmenbedingungen für Netzinvestitionen kapitalmarktgerecht bleiben, fordert der BDEW. Grundlage für die Ermittlung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung sind die gesetzlichen Regelungen der Netzentgeltverordnungen, nach denen die Bundesnetzagentur bei der Zinssatzfestlegung Verhältnisse auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten berücksichtigen muss.

Weiter verweist der Verband darauf, dass Investitionen in Netze mit einer sehr langfristigen Bindung- Zeiträume von mehreren Jahrzehnten –  des eingesetzten Kapitals einhergehen  die bei der Ermittlung der Eigenkapital-Verzinsung berücksichtigt werden müssen .

Für den verband verweist Kapferer weiter darauf, dass, um die Herausforderungen aus der Integration der erneuerbaren Energien zu meistern, in den vergangenen Jahren und wird auch weiterhin erheblich in die Energienetze investiert wird. Gleichzeitig gibt es neue energiepolitische Ziele wie Sektorenkopplung, E-Mobilität oder Digitalisierung, die in vielen Fällen wieder die Netze als Verknüpfungspunkte sowohl zwischen Verbrauchern und Erzeugern als auch den verschiedenen Energieträgern fordern.