Mit der Erklärung zum “Klimanotstand” hat sich jetzt der Kölner Rat nicht nur ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt, sondern neben verschiedenen zu forcierenden Programmen außerdem ein Instrumentarium für die Verwaltung eingeführt, mit der eine Klimafolgenabschätzung für alle relevanten Projekte und Vorlagen des Rates  verbindlich wird,. Das gab die Stadt Köln am vergangenen Dienstag, 09. Juli bekannt. Damit folgte die Domstadt auch der Bundesstadt Bonn, die zuvor schon eine solche Entscheidung getroffen hatte. (Wir berichteten, s. unten)

Künftig gilt für Köln: Alternativen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden.

Die Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels soll in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzen und künftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten sein. Die neue Klimafolgenabschätzung soll für anstehende relevante Ausschuss- und Ratsentscheidungen eingeführt werden, die als fester Bestandteil kennzeichnet, inwieweit die anstehende Maßnahme oder das Projekt Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz hat. Bis jetzt enthalten Vorlagen des Rates  als feste Folgendarlegung lediglich finanzielle Aspekte.

"...hoffen wir auf einen wirkungsvollen beitrag ..."; Kölner Oberbürgermeisterin Henriette von Reker:
“…hoffen wir auf einen wirkungsvollen Beitrag …”; Kölner Oberbürgermeisterin Henriette von Reker

Für die Verwaltung der Stadt gilt künftig: Sie soll jährlich über die Auswirkungen und Folgen der Kohlendioxid-Emissionen und die Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen berichten und das Klimaschutzkonzept “KölnKlimaAktiv 2020-2030” weiterentwickeln. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Stadtwerkekonzern aufnehmen soll, mit dem Ziel der Ausweitung regenerativer Energien.

Außerdem soll ein Entwicklungsplan zur Erreichung einer klimaneutralen Energienutzung der städtischen Immobilien sowie zur Nutzung für die Energiegewinnung mittels Photovoltaik erstellt werden.

Weiterhin solle die Verwaltung eine Mobilitätstransformation im Sinne des Konzeptes Köln Mobil 2025 umsetzen. Die dargestellten Maßnahmen sollen in den Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit hoher Priorität einfließen.   Die bereits beschlossenen und sich in der Umsetzung befindenden Maßnahmen der Stadt Köln für den Klimaschutz werden positiv bewertet. Der Rat hat gleichzeitig anerkannt, dass künftig erhebliche, weitere Anstrengungen erforderlich sind , damit das Ziel zur „Klimaneutralen Kommune 2050“ erreicht wird.

Oberbürgermeisterin Henriette Reker kommentierte die Entscheidung des Rates so:

„… Dadurch, dass wir die neue Klimafolgenabschätzung grundsätzlich für alle relevanten Vorgänge in der Verwaltung einführen und nicht auf wenige Themenfelder reduzieren, hoffen wir auf einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz. Unsere beschlossenen Klimaschutzprogramme tun ein Übriges. Aber alle sind gefordert, nicht nur Verwaltung, sondern auch Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft und jeder Einzelne.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Wir als Stadt sind schon sehr aktiv