Die geltenden EU-Regeln zur Messung der Luftqualität werden in den Bundesländern sach- und rechtskonform angewendet, berichtete am vergangenen Mittwoch, 10. Juli, das Bundesumweltministerium (BMU).  Das zeige ein Gutachten des TÜV Rheinland, der im Auftrag des BMU die Standortauswahl von bundesweit 70 Stickstoffdioxid-Messstellen untersucht hat – darunter alle Messstellen, an denen 2017 der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde.

Diese Debatte hat viel zu lange abgelenkt ...; Svenja Schulze
Diese Debatte hat viel zu lange abgelenkt …; Svenja Schulze

Das Ergebnis: 69 Messstellen bilden die Luftbelastung nach den geltenden EU-Regeln zur Messung von Luftschadstoffen ab. Für eine Messstelle konnte der TÜV zwar kein abschließendes Urteil treffen, er hält die Aussagekraft der Messstelle aber für sehr wahrscheinlich gegeben.

“Das Gutachten des TÜV Rheinland zeigt, dass die Messstellen in den Ländern insgesamt korrekt aufgestellt sind“, frohlockte  Bundesumweltministerin Svenja Schulze  bei der Bekanntgabe des Ergebnisses. Und sie betonte: „Keine der vom TÜV Rheinland begutachteten Messstellen steht im Widerspruch zu den Regeln der EU. Wer immer noch meint, hohe Stickstoffdioxid-Werte lägen nur an falsch aufgestellten Messstellen, führt die Öffentlichkeit nun nachgewiesenermaßen in die Irre. Diese Debatte hat viel zu lang von der eigentlichen Quelle der hohen Stickstoffdioxidwerte abgelenkt: der mangelhaften Abgasreinigung vieler Diesel-PKW. Das ist der eigentliche Skandal. Wer diesen Missstand nicht abstellt, missachtet die Gesundheit der Menschen, die an viel befahrenen Straßen wohnen und die ihre täglichen Wege dort zurücklegen”, empört sich die Ministerin, wohl zu Recht.

Die Messstellen für Stickstoffdioxid müssen von den zuständigen Länderbehörden mindestens alle fünf  Jahre überprüft werden. Angesichts wiederholter Infragestellungen der Messwerte und der Standorte für Messstellen hatte das BMU eine zusätzliche unabhängige Überprüfung in die Wege geleitet. Diese erfolgte in Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern. 66 der vom TÜV Rheinland begutachteten 70 Messstellen in de n betroffenen Bundesländern  entsprachen den kleinräumigen Positionierungsanforderungen der 39. BImSchV – unter anderem dem Mindestabstand zur nächsten verkehrsreichen Kreuzung von 25 Metern – vollständig. In vier Fällen wird dieser Mindestabstand unterschritten.