Umwelt: Milliardenstrafen von Brüssel … und von der Leyen macht mit…?
Wegen schlechter Luftqualität in vielen Städten und Regionen und anderer Umweltrechtsverletzungen zieht die EU-Kommission gegen Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Staaten hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide einzusetzen, sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel.
Wir haben in diesem Zusammenhang von den betroffenen Ressorts der Bundesregierung wissen wollen, „… ob es bei Ihnen im Haus eine Übersicht gibt darüber wo im Energiebereich mit Strafzahlungen durch die EU-Kommission zu rechnen ist.“
Ein Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze übermittelte uns folgende Antwort und darüber hinaus eine eindrucksvolle Übersichtsliste:
„Nach heutigem Stand müssen wir davon ausgehen, dass Deutschland seine nationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz aus der europäischen Effort Sharing Decision (ESD) nicht einhalten und die Ziele für die Jahre 2018-2020 verfehlen wird. Die ESD definiert rechtlich verbindliche Klimaschutz-Jahresziele für den Zeitraum 2013-2020 in den Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels – d.h. Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Teile der Industrie. Im Rahmen der ESD hat Deutschland ein Treibhausgasminderungsziel von 14 Prozent bis 2020 (gegenüber 2005) zu erfüllen; dieses Ziel wird Deutschland wahrscheinlich verfehlen.
Deutschland wird daher aller Voraussicht nach Emissionsrechte für die Jahre 2018-2020 ankaufen müssen. Da die Erhebung und Überprüfung der Emissionsdaten insgesamt knapp zwei Jahre in Anspruch nimmt, muss Deutschland im Jahr 2020 die Emissionsrechte für 2018 ankaufen (dies gilt dann analog für 2019 und 2020, wo der Ankauf 2021 und 2022 stattfinden müsste).
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI), dem haus von Minister Peter Altmaier, sah das Ganze ein wenig leichter: und übermittelte uns in der Form ihre Antwort schriftlich:
„Hierzu teilt Ihnen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit:
Für 2020 wurden verbindliche nationale Ziele für erneuerbare Energien vereinbart. Sollten Mitgliedstaaten diese Ziele verfehlen, könnte die Europäische Kommission ihnen Strafzahlungen auferlegen. Für das nationale 2020-Ziel für erneuerbare Energien befindet sich Deutschland laut dem jüngsten Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission auf seinem Zielpfad. Es ist daher aktuell nicht davon auszugehen, dass Deutschland das Ausbauziel für erneuerbare Energien für 2020 verfehlen wird.“
Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums, also dem haus von Julia Klöckner, erklärte uns schriftlich: Landwirtschaft: Stellungnahme BMEL:
Zu Ihrer Frage nach weiteren Vertragsverletzungsverfahren kann ich Ihnen mitteilen, dass unser
Ministerium noch von zwei weiteren Vertragsverletzungsverfahren betroffen ist: Wegen unzureichender Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie (RL 2010/63). Hier hat Deutschland zuletzt auf das sog. Mahnschreiben der Kommission geantwortet. Eine Reaktion der Europäischen Kommission steht noch aus.
Wegen unzureichender Umsetzung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Hier hat Deutschland zuletzt auf die begründete Stellungnahme der Kommission geantwortet.
In Bezug auf die Düngeverordnung muss noch eine Lesefassung zur Anpassung mit den Änderungen an die Europäische Kommission gesandt werden. Die stimmen wir derzeit mit dem Bundesumweltministerium ab. Die beiden Bundesministerinnen Klöckner und Schulze wollen dann die Änderungsvorschläge mit Kommissar Vella möglichst zeitnah besprechen. Erst wenn die Europäische Kommission ihr Einverständnis zu unseren Änderungsvorschlägen gibt, können wir den Referentenentwurf fertigstellen und offiziell Länder und Verbände beteiligen.