(Akualis. 16.Juli, neunuhrdreißig) Heute, Dienstag 16. Juli,  stimmt das Parlament darüber ab, ob Ursula von der Leyen die neue Präsidentin der EU-Kommission wird. Der Rat der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union hatte sie am 2. Juli nominiert. Die Präsidentschaftskandidatin wird ihre Agenda ab 9 Uhr vorstellen und mit den Abgeordneten diskutieren. Die Abstimmung ist für 18.00 Uhr angesetzt. Sollte sie gewählt werden gibt es nur Grund zur Freude?…Oder auch zum intensiven Nachdenken …?

Sie entscheidet mit über Milliardenstrafen gegen Deutschland ...; Ursula von der Leyen
Sie entscheidet mit über Milliardenstrafen gegen Deutschland …; Ursula von der Leyen

Was ist, wenn die EU-Kommission  von Deutschland eine Milliardenstrafe fordert weil es die EU-Luftverschmutzungsgrenzen lange Zeit  nicht eingehalten und weiter nicht einhält. Prekäre Situationen könnten für Deutschland entstehen, sollte Ursula von der Leyen tatsächlich zur Nachfolgerin von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gewählt werden.

Es gibt eine größere  Anzahl von drohenden Strafverfahren wie  uns die Sprecher einzelner Kabinettressorts auf Anfrage schriftlich  bestätigt haben. Wir hberichten heute gesondert darüber und weisen eine Liste aus. (s. unten)

Eine erste Entscheidung, ob es   tatsächlich  dazu kommen wird, dass Ursula von der Leyen mal mitwirken müsste,  könnte am heutigen Dienstagabend, 16. Juli, schon  fallen.

Von der Leyen hat im Zuge ihre “Kampfes” um den EU-Spitzenjob erklärt beim Kampf gegen den Klimawandel wolle sie noch über das, was ihre EVP-Parteienfamilie bisher anstrebt, noch hinausgehen und die Schadstoffemissionen bis 2030 “um mindestens 50 Prozent” im Vergleich zu 1990 senken.Die EU-Staaten hatten sich bislang nur auf 40 Prozent einigen können. Und das erfüllt Deutschland mitnichten, wenn es so weiter geht.

Von der Leyen würde als neue Kommissionspräsidentin dann nicht nur Chefin von über 30 000 Beamten, sondern könnte auch politische Linien und Prioritäten für Europa vorschlagen. Die EU-Kommission macht so zum Beispiel die Gesetzesvorschläge, die vom Parlament und dem Rat der EU-Staaten beraten werden. Verschiedenste EU-Gesetzesvorgaben, zum Beispiel bei der Luftverschmutzung,  liegen aber bereits in Rechtsform fest.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Umwelt: Milliardenstrafen von Brüssel … und von der Leyen macht mit…?