Um den Grundwasserschutz zu gewährleisten, ist es wichtig zu verhindern, dass zu viel Nitrat über das Düngen in die Böden gelangt – der Dünger muss bedarfsgerecht bei der Pflanze ankommen, um sie zu ernähren. Um diese Ziele zu erreichen  haben sich Bundesagrarministerin Julia Klöckner  und das Bundesumweltministerin Svenja Schulze  auf verschärfende Anpassungen zur Düngeverordnung geeinigt, die auch der EU-Kommission am kommenden Mittwoch dem zuständigen EU-Kommissar Karmenu Vella vorgelegt werden. ( Wir berichten heute gesondert dazu , s. unten) Das Ziel ist eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung.

 breite Zustimmung für die Vorschläge...Umweltministerin Svenja Schulze(g.links) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner .. ;  bild steffen kugler ... und im ...
“…breite Zustimmung für die Vorschläge…”; Umweltministerin Svenja Schulze(g.links) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner .. ; bild steffen kugler … und im …

In einem Länder- und Verbändegespräch auf Einladung von Julia Klöckner, an dem auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze teilnahm, gab es am vergangenen Mittwoch, 21. August,  breite Zustimmung für die Vorschläge der Bundesregierung.

Diese sehen unter anderem vor

  • den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen,
  • die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und
  • besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben.

Für die EU- Kommission sind, laut Hinweis von Ministerin Svenja Schulze,  zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter – also der besonders belasteten – Gebiete ein wichtiger Punkt. Derzeit liegen zwölf Verordnungen vor, einige Länder sind hier in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen. Es gilt, Strafzahlungen zu vermeiden.

Die Anpassungen werden Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner und Bundesumweltministerin Schulze  als am kommenden Mittwoch, 28. August, in Brüssel dem zuständigen EU-Umweltkommissar Vella vorstellen.

Die Vorgeschichte: Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Wir haben immer wieder berichtet, lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Nitratbelastung: Sie versuchen in Brüssel harte Strafen abzuwenden. Der Verstoß liege darin, so der EuGH, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren “zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen” zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sieht die Europäische Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit dem Mahnschreiben leitet die Kommission das Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.