Die Bundesnetzagentur stellt  seit vergangenem Dienstag, 06. August,  ihre bisherige Überprüfung des von den Übertragungsnetzbetreibern bis 2030 vorgeschlagenen Ausbaus der deutschen Stromnetze öffentlich zur Diskussion.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier  während seiner "Stromreise", der Besichtigung der Stromnetze, hier in der Nähe von Bonn ...; bild U + E
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier während seiner “Stromreise”, der Besichtigung der Stromnetze, hier in der Nähe von Bonn …; bild U + E

Und da stellt sich laut der Agentur Folgendes heraus: “Viele der vorgeschlagenen Ausbauprojekte (Strom) können wir derzeit nicht bestätigen. Insbesondere halten wir im Moment eine weitere Stromautobahn nach Baden-Württemberg nicht für erforderlich, hier genügt nach unser derzeitigen Einschätzung eine Leitung von Schleswig-Holstein nach Nordrhein-Westfalen,” erklärt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: “Unsere ersten Analysen zeigen außerdem, dass die Netzausbaumaßnahmen auch nach einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 notwendig sind.”

Der Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 enthält den Ausbau im deutschen Übertragungsnetz, der für eine sichere Stromversorgung bis zum Jahr 2030 notwendig ist. Der Netzentwicklungsplan beinhaltet auch eine Planung der Offshore-Anbindungssysteme und ersetzt damit den bisherigen Offshore-Netzentwicklungsplan. Den Berechnungen liegt das Ziel der Bundesregierung zu Grunde, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen.

Ein Entwurf des Netzentwicklungsplans wurde von den Übertragungsnetzbetreibern öffentlich konsultiert und überarbeitet. Derzeit prüft die Bundesnetzagentur die vorgeschlagenen Maßnahmen und veröffentlicht ihre vorläufigen Ergebnisse nun begleitend zur Konsultation.

Die Bundesnetzagentur hält nach aktuellem Stand 96 von 164 der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Maßnahmen bis zum Jahr 2030 für erforderlich. Diese Projekte sind nach den ersten Berechnungen der Bundesnetzagentur auch bei einem vollständigen Kohleausstieg bis 2038 notwendig.

Gegenüber den im Bundesbedarfsplan gesetzlich festgeschriebenen Projekten handelt es sich dabei um 56 zusätzliche Ausbaumaßnahmen. 68 Maßnahmen werden gegenwärtig als nicht bestätigungsfähig eingestuft.

Für die Anbindung von Offshore-Windparks sieht die Bundesnetzagentur weitere Anbindungssysteme in Nord- und Ostsee als erforderlich an. (Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht, s. unten)

Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen zusätzlichen Gleichstromkorridor zwischen Schleswig-Holstein über Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg vorgeschlagen. Nach derzeitigem Stand der Prüfung sieht die Bundesnetzagentur nur eine Gleichstrom-Verbindung zwischen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen als erforderlich an. Darüber hinaus müssen zusätzlich Wechselstromverbindungen verstärkt oder neu errichtet werden.

Zusammen mit den vorläufigen Prüfergebnissen zu den Netzentwicklungsplänen hat die Bundesnetzagentur den Entwurf eines Umweltberichts veröffentlicht. Der Bericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte. Im Umweltbericht werden auch Alternativen zu einzelnen Maßnahmen bewertet und miteinander verglichen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen  Bericht: Wind: Wir haben derzeit nicht viele Projekte