Der erste Punkt, der am vergangenen Mittwoch, 28. August,  im Kabinett zur Sprache kam, war das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, berichtete Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz vom selben Tag.

Braunkohlereviere als Modellregionen einer treibhausgasneutralen,..; Steffen Seibert
Braunkohlereviere als Modellregionen einer treibhausgasneutralen Entwicklung ..; Steffen Seibert

Und er bestätigte: „Der Bund hält seine Zusagen gegenüber den Braunkohleregionen und setzt die Eckpunkte, die wir im Mai im Kabinett beschlossen haben, in einem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen um.“ Es geht darum, für die Regionen, die betroffen sind, also nicht nur Braunkohlereviere, sondern auch Steinkohleregionen, und zwar erst von der Reduzierung und dann von der Beendigung der Kohleverstromung, wirtschaftliche Perspektiven und Beschäftigungsperspektiven zu schaffen.

Die Länder erhalten Seibert zufolge  zum einen über Artikel 104b des Grundgesetzes Finanzhilfen für Investitionen von bis zu 14 Milliarden Euro bis 2038. gewährt. Dabei leisten die Länder den vom Grundgesetz festgelegten Eigenanteil von mindestens zehn Prozent.

Die zweite Form der Unterstützung des Bundes für die Regionen sind 26 Milliarden Euro, die der Bund ihnen durch weitere Maßnahmen zur Verfügung stellt, die in seiner eigenen Zuständigkeit liegen. Das können der Ausbau der Schienen- und der Straßeninfrastruktur oder die Ansiedlung und Verstärkung zahlreicher Forschungseinrichtungen sein.

Die dritte Form der Unterstützung ist, Seibert zufolge, das Bundesförderprogramm „Zukunft Revier“. Die Bundesregierung legt ein Programm auf, mit dem die Braunkohlereviere als Modellregionen einer treibhausgasneutralen, einer ressourceneffizienten, nachhaltigen Entwicklung gefördert werden sollen. Dabei können auch verschiedene Vorhaben unterstützt werden, betonte der Regierungssprecher.