Netzagentur zu OPAL: Es dürfen keine weiteren Kapazitätsvergaben stattfinden
Die Bundesnetzagentur hat auf den Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gleich reagiert. Wie uns ein Sprecher der Agentur heute, Donnerstag 12. September, mitteilte hat sie die Unternehmen aufgefordert, das Urteil umzusetzen.
Es dürfen keine weiteren Kapazitätsvergaben, welche sich aus der Umsetzung des Vergleichsvertrags ergaben, auf der OPAL bzw. Gastransporte auf Basis solcher Kapazitätsbuchungen stattfinden. Zudem sind die Gastransporte von Gazprom auf dem von OGT betriebenen Teil auf die Hälfte der Kapazität zu reduzieren. Erforderlichenfalls leitet die Bundesnetzagentur zur Umsetzung des Urteils kurzfristig Aufsichtsmaßnahmen ein. ( Wir haben gestern, 12. September ausführlich berichtet, s. unten)
Polen und die Ukraine hatten sich über das Urteil gefreut, Gazprom habe eine Niederlage erfahren heißt es in Medien und Deutschland kann die ganze Entwicklung noch nicht richtig einordnen.
Nicht nur die Nord-See Gaspipeline Nord-Stream 2 spaltet die Geister in Deutschland und Europa und ist längst zum Spielball und Streitobjekt der internationalen Politik geworden. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein einschneidendes Urteil über die Anbindungspipeline OPAL, die von der Ortschaft Lubmin nahe Greifswald in Deutschland zur Ortschaft Brandov in Tschechien führt, gefällt das als Niederlage des russischen Gasgiganten Gazprom gewertet wird. OPAL ist eine von zwei Pipelines, die in Deutschland die Ostseepipeline Nord-Stream an das bestehende europäische Erdgas-Fernleitungsnetz anbinden. Die andere ist die Richtung Hamburg führende Nordeuropäische Erdgasleitung (NEL).
Damit wurde ein früherer EU-Beschluss zur Erweiterung der Kapazitäten für Gaslieferungen des Unternehmens gekippt. „Das Gericht hat nun die Entscheidung der EU-Kommission aufgehoben, die dem russischen Konzern die Nutzung der Erdgasleitung zu 100 Prozent erlaubte”, heißt es.
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: OPAL-Pipeline : Der Europäische Gerichtshof hebt die Entscheidung der EU-Kommission auf …