aktualis. achtzehnuhrfünfunddreißig)„Heute legt das sogenannte „Klimakabinett“ der Bundesregierung seine Vorschläge zur Erreichung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vor“, erklärte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart eingangs seiner Rede mit der er ebenfalls heute  im Bundesrat einen Antrag der Landesregierung begründete in dem es um Maßnahmen aus NRW-Sicht zur Erreichung der Klimaziele geht. ( Wir haben im Vorfeld berichtet: So könnte Deutschland seine internationalen Klimaziele erreichen …) Die Bundesrats-Ausschüsse beraten in der kommenden Woche über den Entschließungsantrag von NRW. Sobald sie ihre Empfehlungen hierzu erarbeitet haben, erscheint die Initiative zur Abstimmung erneut auf der Plenartagesordnung.

Der Minister verwies mit seinem Eingangsstatement  zugleich auf die Parallelveranstaltung  der Bundesregierung, eben das Klimakabinett. Um 14.30 Uhr hat die Regierung das  neue Klimapaket  im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Nüchtern konstatierte der Minister jedoch : „Das, was bislang aus dem zähen Verhandlungsprozess des Kabinetts drang, macht jedoch wenig Hoffnung  auf ein konsistentes und zukunftsfestes Konzept zur Erreichung der Klimaschutzziele. Ein solches Konzept erwarten aber die Menschen in  in unserem Land!“
...macht jedoch wenig Hoffnung auf ein konsistentes und zukunftsfestes Konzept zur Erreichung der Klimaschutzziele ...“ ;Andreas Pinkwart
…macht jedoch wenig Hoffnung auf ein konsistentes und zukunftsfestes Konzept zur Erreichung der Klimaschutzziele …“ ; Andreas Pinkwart

Maßnahmen  dazu  präsentierte Pinkwart aus NRW-Sicht mit dem Antraginhalten  seines Landes: „Ausgangspunkt einer wirksamen Klimapolitik … neben klugem Ordnungsrecht – kann  jedoch nur eine einheitliche Bepreisung von CO2-Emissionen über alle Sektoren hinweg sein. Um einen solchen Ausgangspunkt in die politische Debatte einzubringen, legt Nordrhein-Westfalen heute dem Bundesrat die vorliegende Entschließung zu einer marktbasierten CO2-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr vor.”

Dass NRW in seinem Antrag die Regelsysteme des Europäischen Emissionshandel ETS zur Erreichung der übergreifenden nationalen Klimaziele über die Bereiche  „Industrie“ und „Energie“ hinaus in Anspruch nehmen will, das gestand der Minister vor versammeltem Bundesrats-„Publikum“ allerdings auch ein : „…stellt uns  …vor beachtliche Herausforderungen.” Und dann verweist er darauf, diese könnten verantwortbar nur bewältigt werden, in dem die von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ beschlossenen Empfehlungen bis Ende dieses Jahres 1:1 aufgegriffen und gesetzlich geregelt werden. Der Minister verweist auch darauf: “Dringenden Nachholbedarf  haben wir allerdings in dem  nicht dem ETS unterfallenden Bereich, insbesondere in den Sektoren „Verkehr“ und „Gebäude“. Hier gilt nicht das europäische Marktprinzipdes Emissionshandels sondern die nationale Verantwortung nach der Lastenteilungsverordnung. …

…Ausgangspunkt einer wirksamen Klimapolitik …, bild Frank Bräuer, brt

Obwohl hier Deutschland bis 2030 auf Basis 2005 eine Reduktion von 38 % zu erbringen hat – der Emissionshandel reduziert in der gleichen Zeit um 43 % – droht hier eine deutliche Verfehlung der Ziele“, so Pinkwart weiter . Und er verweist noch mal  darauf, dass in den Sektoren „Verkehr“ und „Gebäude“. nicht das europäische Marktprinzip des Emissionshandels gilt  sondern die nationale Verantwortung nach der Lastenteilungsverordnung.

Konsens besteht, dass auch hier der Ausstoß von Treibhausgasen einen Preis haben muss. Uneinigkeit besteht aber über das Wie. Deshalb erläutert  Pinkwart die Ziele der Landesregierung weiter  werden Instrumente benötigt, die die emittierten Mengen zuverlässig steuern. Dies garantiere  ein am Emissionshandel orientiertes Zertifikatesystem für die Bereiche „Verkehr“ und „Gebäude“, das nur so viele Zertifikate an den Markt gibt, wie es nach den internationalen Zielsetzungen geboten ist.

Systeme, die auf Steuererhöhungen basieren, können das aus Sicht des Landes NRW nicht leisten. Sie bedürfen einer permanenten Nachjustierung, d.h. die Steuern müssen ständig angepasst werden. Das bedeute eine regelmäßige Steuererhöhungsdebatte und -gesetzgebung.

„Die vielfach für diese Systeme angeführte Planungssicherheit und Berechenbarkeit ist somit mehr als fraglich“, begründet Pinkwart die NRW-Sicht. „Es darf nicht darum gehen, neue staatliche Einnahmequellen zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger wie die Unternehmen greifen für die Energiewende schon tief in die Tasche, ohne dass die Ziele erreicht werden“, bestätigt auch Pinkwart.

Wichtig ist deshalb, dass die erzielten Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen zurückgegeben werden. Dies soll  durch eine Senkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie über eventuelle weitere Senkungen energierelevanter Steuern erreicht  werden. „Ein wie von uns vorgeschlagenes mengengesteuertes und marktwirtschaftliches System der CO2-Bepreisung bietet beste Voraussetzungen für eine spätere Integration in den europäischen Emissionshandel.

Die designierte Kommissionspräsidentin von der Leyen hat sich bekanntlich bereits für ein umfassendes europäisches Emissionshandelsystem ab 2030 ausgesprochen“, begründet Pinkwart für das Land NRW.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: … so könnte Deutschland seine internationalen Klimaziele erreichen