Unternehmen sollen Überhänge und Retouren nur noch dann vernichten dürfen, wenn dies zum Beispiel aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen notwendig ist. Das Bundesumweltministerium (BMU)  will im Kreislaufwirtschaftsgesetz eine entsprechende Obhutspflicht für Waren einführen, gab es am vergangenen Mittwoch, 25. September, bekannt.

"Unser Ziel ist es, unnötige Ressourcenverschwendung zu vermeiden.....;" ;Jochen Flasbarth
“Unser Ziel ist es, unnötige Ressourcenverschwendung zu vermeiden…..;” ; Jochen Flasbarth

Leicht beschädigte Ware kann aus Sicht des BMU zum Beispiel zu herabgesetzten Preisen verkauft oder gespendet werden. Für viele Unternehmen ist dies bereits übliche Praxis. Das BMU beklagt, dass bislang nicht transparent genug ist  welche Mengen tatsächlich vernichtet werden, und wie Händler mit Retouren und Überhängen umgehen.

Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesumweltministerium am  vergangenen Dienstag, 24. September, Unternehmen aus der Mode-, der Elektronikgerätebranche sowie Online-Händler und Handels- und Umweltverbände zu einem Informationsaustausch geladen. Dabei kritisierten viele Handelsunternehmen die gegenwärtige steuerliche Schlechterstellung von Spenden gegenüber der Vernichtung von Waren. Dieser Dialog soll in den kommenden Monaten fortgesetzt werden. Dabei soll  es um die Probleme gehen, die die Warenvernichtung begünstigen sowie um die Frage, wie im angemessenen Umfang Transparenz hergestellt und die Warenvernichtung in Zukunft reduziert werden kann.

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth betonte in dem Zusammenhang man werde  parallel weiter an einer gesetzlichen Obhutspflicht im Rahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes arbeiten. „Unser Ziel ist es, unnötige Ressourcenverschwendung zu vermeiden. So lange neue Produkte funktionsfähig sind, sollen sie weiter genutzt werden”, fordert Flasbarth.