Wie schon in unserem heutigen Bericht Söder macht Druck bei der Gebäudesanierung beschrieben, tagt  am gleichen Tag wie auch das Klimakabinett  tagt,  dem inzwischen weithin bekannten Freitag 20. September,  auch der Bundesrat zum ersten mal nach der langen Sommerpause. Da werden  verschiedene Gesetzesvorlagen der Bundesländer und Beschlüsse die die Bundesregierung in den letzten Monaten verabschiedet hat auch zu den Themen Klimaschutz und Energie behandelt.

". .so könnte Deutschland seine internationalen Klimaziele erreichen..; ..; Armin Laschet
“. .so könnte Deutschland seine internationalen Klimaziele erreichen..; ..; Armin Laschet

So plädiert Nordrhein-Westfalen (NRW) dafür, den Straßenverkehrs- und Gebäudesektor langfristig in das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) aufzunehmen. Das Land stellt hierzu im Bundesrat einen Entschließungsantrag vor.

Mit einer solchen Ausweitung des mengengesteuerten Handelssystems für CO2-Emissionen könnte Deutschland nach Ansicht von NRW seine internationalen Klimaziele erreichen. Bislang sind die Sektoren Gebäude und Verkehr vom EU-ETS ausgenommen und Deutschland droht, die in Paris beschlossenen Ziele zu befürchtet die  NRW-Landesregierung.

Als kurzfristige Übergangslösung fordert das Land ein nationales Emissionshandelssystem, das sich an dem europäischen orientiert. Die Bundesregierung solle jedoch schon jetzt die erforderlichen Schritte unternehmen, um ein umfassendes Emissionssystem auf europäischer Ebene voranzutreiben. Die Bundesregierung erklärt dazu:“ … der Ausstoß von CO2 soll auch im Verkehrs- und Gebäudebereich verteuert werden. Zwei mögliche Instrumente hierfür sind der Emissionshandel oder eine CO2-Steuer. Und sie führt auch die Zusammenhänge bei der CO2 Steuer aus. (s. unten)

NRW fordert in seinem Antrag, der nun am 20. September im Bundesrat verhandelt wird,  flankierende Maßnahmen. So müssten Anreize geschaffen werden, um CO2-sparende Technologien und klimafreundliche Mobilitätsangebote auszubauen. Um die Nutzung von regenerativem Strom zu fördern, sei es außerdem sachgerecht, die EEU-Umlage und Stromsteuer zu senken.

Darüber hinaus unterstreicht NRW in dem Antrag, dass eine CO2-Bepreisung aufkommensneutral erfolgen sollte, um ihre soziale Akzeptanz zu sichern. Erhobene Mittel müssten deshalb vollständig für geeignete Kompensationsmaßnahmen verwendet werden, um betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten.

Auch hier gilt: Nach der Vorstellung im Plenum wird die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese abschließend beraten haben, erscheint die Initiative zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.