Am gleichen Tag wie das Klimakabinett  tagt,  Freitag 20. September, werden auch verschiedene Gesetzesvorlagen der Bundesländer und Beschlüsse die die Bundesregierung in den letzten Monaten verabschiedet hat nach der langen Sommerpause bei der ersten Sitzung im Bundesrat, auch zu den  Themen Energie und Klimaschutz,  behandelt

Er macht Druck bei der Gebäudesanierung   ..... Markus Söder , und erhält Hilfe von ...
Er macht Druck bei der Gebäudesanierung ….. Markus Söder , und erhält Hilfe von …

So macht Bayern macht Druck bei der energetischen Gebäudesanierung. Mit einem Entschließungsantrag möchte es die Bundesregierung auffordern, gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für die steuerliche Förderung der energetischen Modernisierung zu erarbeiten. Damit gibt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Bundesinnenminister Horst Seehofer  (CSU) starken Flankenschutz. Der hatte schon im Mai des Jahres erklärt: „Eine steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Gebäudesanierung als Beitrag zum Klimaschutz würde eine Milliarde Euro pro Jahr kosten. Das wäre ein kraftvoller Schritt“, so der Minister damals.

Dabei soll es insbesondere um die Unterstützung von Eigenheimbesitzern gehen. Sie können die Kosten für energetische Modernisierungen bislang nicht geltend machen. Außerdem möchte Bayern, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen solcher Modernisierungsmaßnahmen verbessert werden, die im Zuge des Gebäudeerwerbs oder im Rahmen von Generalsanierungen erfolgen.

Dabei muss aber der Grundsatz der Freiwilligkeit energetischer Gebäudesanierungen „…zwingend

...das wäre ein kraftvollerSchritt ...; Bundesinnenminister Horst Seehofer, bild steffen kugler
…das wäre ein kraftvollerSchritt …; Bundesinnenminister Horst Seehofer, bild steffen kugler

erhalten bleiben“, unterstreicht Bayern in dem Antrag. Ob Maßnahmen gefördert werden, sollte deshalb vor allem davon abhängig sein, ob sie auch wirtschaftlich sind.

Zur Begründung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen verweist Bayern auf das erhebliche Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor. So seien Gebäude in Deutschland für rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die aktuelle Sanierungsrate reiche jedoch bei weitem nicht aus, um rechtzeitig die notwendigen CO2-Minderungen umzusetzen. Das geplante Klimaschutzgesetz lege zwar verbindliche Leitlinien beim Klimaschutz fest, CO2 würde damit aber auch noch nicht eingespart.

Nach der Vorstellung in der Plenarsitzung am 20. September 2019 wird der Entschließungsantrag in die Ausschüsse überwiesen. Diese beraten in der letzten Septemberwoche. Sobald sie ihre Empfehlungen für das Plenum erarbeitet haben, kommt der Antrag zur Beschlussfassung auf die Plenartagesordnung.