Am vergangenen Wochenende, 14. und 15. September , quasi eine Woche vor der Diskussion  im Klimakabinett  am kommenden Freitag, 20. September bei der es um die Maßnahmen mit denen  die Ziele der Pariser Klimakonferenz erfüllt werden können, dabei geht es auch um den Kohleausstieg, fand in Berlin ein öffentliches Symposium, initiiert vom Bundesumweltministerium (BMU) statt. Thema:  Welche Anforderungen werden an die Sicherheit eines Atommüll-Endlagers gestellt? Wie wird die Sicherheit eines Endlagers bewertet?

"...wir führen den Auftrag der Endlagerkommission weiter..;" ;Jochen Flasbarth
“…wir führen den Auftrag der Endlagerkommission weiter..;” Jochen Flasbarth

Diese Fragen sind wesentlich für das Standortauswahlverfahren, so das BMU in einem Statement dazu und verweist darauf, dass es  dazu eine Verordnung entworfen und veröffentlicht hat. Der Verordnungsentwurf wurde  an dem Wochenende öffentlich vorgestellt und kontrovers diskutiert.

“Mit den Verordnungen führen wir den Auftrag der Endlagerkommission weiter. Der darin festgehaltene Konsens ist für uns die Richtschnur für den Prozess der Standortauswahl. Zentraler Bestandteil der Endlagersuche sind Transparenz und weitgehende Beteiligungsmöglichkeiten. Daher freuen wir uns auf viele konstruktive Beiträge und Anregungen während des Symposiums”, erklärte Staatssekretär Jochen Flasbarth anlässlich der Eröffnung der Diskussion. . Seit 2017 läuft das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Der Ablauf des Verfahrens wird dabei durch das Standortauswahlgesetz geregelt: In drei aufeinander folgenden Phasen werden die Gebiete, die als möglicher Standort für ein Endlager in Frage kommen, immer eingehender untersucht und weiter eingegrenzt.

Eine wichtige Entscheidungsgrundlage im Auswahlverfahren sind vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. In diesen wird in jeder Phase geprüft, ob ein mögliches Endlager in den untersuchten Gebieten die entsprechenden Sicherheitsanforderungen einhalten würde.

Das Standortauswahlgesetz legt, laut BMU,  großen Wert auf die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren. Deshalb geht das BMU im Verordnungsgebungsverfahren neue Wege und ergänzt das übliche Anhörungsverfahren um eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung. Am kommenden Wochenende findet in Berlin ein öffentliches Symposium statt, Der Entwurf kann unter www.dialog-endlagersicherheit.de noch bis zum kommenden Freitag, 20. September, also bis zum Beginn des Klimakabinetts  öffentlich kommentiert werden.