Morgen, Dienstag 03. September verhandel der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine  mögliche Zwangshaft gegenüber Amtsträgern wegen Nicht-Einhaltung der europäischen Luftreinhalterichtlinie. Wenn die Ankündigung zunächst auch relativ allgemein klingt, gemeint  und betroffen ist hier exakt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder.

Eine Zwandhaft gegen ihn möglich ...?.; Markus Söder in der Stadt Penzberg , bild B. Staatsk.
Eine Zwandhaft gegen ihn möglich …?.; Markus Söder in der Stadt Penzberg , bild B. Staatsk.

Die EU-Kommission hat am vergangenen Freitag, 30. August,  darauf hingewiesen das  Verwaltungsgericht München habe auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe mehrfach Zwangsgelder gegenüber dem Freistaat Bayern angedroht und festgesetzt, weil dieser ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012 zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt München nicht umgesetzt habe.

Umwelt- und Energie-Report hatte bereits am 15. Juli darüber berichtet: Dicke Luft … Zwangshaftung gegen Markus Söder, s. auch unten!)  In einem

Geht der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Stellung ...auch gegen Söder ...?
Geht der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Stellung …auch gegen Söder …?

vollstreckungsrechtlichen Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möchte die Deutsche Umwelthilfe(DuH) erreichen, dass statt einer erneuten Zwangsgeldfestsetzung nunmehr Zwangshaft gegenüber den verantwortlichen staatlichen Amtsträgern, hier wurde Söder genannt,  angeordnet wird. Da das deutsche Recht die gerichtliche Verhängung von Zwangshaft gegenüber Amtsträgern nicht vorsehe, möchte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen, ob sie unionsrechtlich möglich bzw. geboten ist. Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Dicke Luft … Zwangshaftung gegen Markus Söder