Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat jetzt auch eine Klage gegen den Freistaat Bayern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zur schnellstmöglichen Durchsetzung des EU-Luftreinhaltegrenzwerts für NO2 in der Stadt Fürth eingereicht. Das gab die DUH am vergangenen Mittwoch, 02. Oktober, bekannt. Weitere Klagen laufen, weil auch in Regensburg und Passau der Stickstoffdioxid-Grenzwert laut DUH regelmäßig überschritten wird .  Die DUH fordert auch hier  der Freistaat Bayern solle dafür sorgen, dass die Luft in beiden Städten sauberer wird.

" ...in Fürth wird  der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an mehreren Stellen teilweise erheblich überschritten... "...; DUH-Anwalt Prof. Klinger, rechts,  mit DUH-Geschäftsführer Resch(links) im Leipziger Gericht anlässlich des Dieselskandals
” …in Fürth wird der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an mehreren Stellen teilweise erheblich überschritten… “…; DUH-Anwalt Prof. Klinger, rechts, mit DUH-Geschäftsführer Resch(links) im Leipziger Gericht anlässlich des Dieselskandals

Bezüglich Fürth  hat eine Anfrage der DUH gemäß Umweltinformationsgesetz ergeben, dass in Fürth der Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an mehreren Stellen teilweise erheblich überschritten wird. Der Luftreinhalteplan berücksichtigt diese NO2-Belastungen jedoch nicht. Aus Sicht der DUH ist daher eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Saubere Luft und den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Fürth nötig.

Offizielle verkehrsnahe Messungen der Stickstoffdioxid-Konzentration gibt es, nach Darstellung der DUH,  in Fürth nicht.  „Dies verschleiert die tatsächliche Belastungssituation“, monierte die Organisation. Nach Auskunft des Landesamtes für Umwelt ist, laut DUH,  auf Grundlage von Berechnungen jedoch davon auszugehen, dass in 2018 der NO2-Wert an zumindest schon an zwei Straßen, der Erlanger ( 67 µg/m3) und an der  Schwabacher Straße (46 µg/m3) lag.

„Der Freistaat Bayern lässt seine Bürgerinnen und Bürgern im Dunkeln, wenn gesundheitsrelevante Daten zur NO2-Belastung wie in Fürth nicht veröffentlicht werden“, weist  Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH den Freistaat zurecht. „Die uns erst mit Berufung auf das Umweltinformationsgesetz mitgeteilten Informationen belegen, dass auch in Fürth eine nicht tragbare Belastung mit dem krankmachenden Dieselabgasgift herrscht. Die vorhandenen Daten werden nicht an die EU-Kommission oder das Umweltbundesamt übermittelt und fließen somit auch nicht in die Beurteilung der Luftqualität ein. Die Regierung von Mittelfranken muss Verantwortung übernehmen und den Luftreinhalteplan so fortschreiben, dass der EU-weit gültige NO2-Grenzwert schnellstmöglich eingehalten wird. Schließlich haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf die Saubere Luft und die Einhaltung des NO2-Grenzwerts.“

Der inzwischen wegen verschiedenster Verfahren bundesweit bekannt gewordene Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH auch in dem Verfahren vertritt, betont angesichts der Lage: Trotz Kenntnis über die Belastungswerte in Fürth sieht sich die Regierung von Mittelfranken nicht in der Verantwortung, den Luftreinhalteplan unverzüglich fortzuschreiben. Der Freistaat muss seinen Bürgerinnen und Bürgern endlich das Recht auf die Saubere Luft gewährleisten, dazu dient die Klage.“

Die DUH wird im Rahmen des Verfahrens für die Saubere Luft in Fürth auch die Überprüfung der aufgestellten Messstationen im Ballungsgebiet Nürnberg, Erlangen und Fürth einfordern. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 26. Juni 2019 bestätigt, dass an den Stellen mit der zu erwartenden höchsten NO2-Belastung gemessen werden muss. Überprüft werden muss aus Sicht der DUH zudem die Notwendigkeit von Diesel-Fahrverboten einschließlich Euro 5, um den NO2-Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten.