Nachdem das Bundeskabinett das Klimapaket am Mittwoch vergangener Woche, 09. Oktober, verabschiedet hatte  wurde der Vorgang  in der Regierungspressekonferenz am selben Tag heftig hinterfragt und diskutiert. Bemerkenswert, gleich eingangs der Pressekonferenz gestand Regierungssprecher Steffen Seibert, die Konferenzen werden ja immer mitstenografiert und anschließend ausgeschrieben und so können wir Ihnen hier und heute Seiberts Statement exakt übermitteln:

Steffen Seibert: „…Die 40-prozentige Reduzierung des CO2-Ausstoßes gegenüber 1990, die wir uns für 2020 vorgenommen hatten, schaffen wir nicht. Daraus müssen wir lernen, und daraus haben wir gelernt.

Es muss dann schnell nachgesteuert werden ..., grafik bmu
Es muss dann schnell nachgesteuert werden …, grafik bmu

Die zentrale Konsequenz, die die Bundesregierung daraus zieht, lautet: Wenn wir uns Klimaziele setzen, dann werden wir in Zukunft jedes Jahr und absolut transparent überprüfen, ob wir sie einhalten. Wenn die Zwischenmessungen ergeben, dass wir sie nicht einhalten, dann werden wir sehr schnell Maßnahmen beschließen, um wieder auf Kurs zu kommen.

Dieses neue verbindliche System der jährlichen Überprüfungen soll zusammen mit dem ganz neuen Element der CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme mit einer Vielzahl von Fördermaßnahmen und mit ordnungspolitischen Maßnahmen sicherstellen, dass wir das Klimaziel 2030 erreichen werden, den CO2-Ausstoß, verglichen mit 1990, bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Die Lehren aus dem, was in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, werden also gezogen.

Das Klimakabinett der Bundesregierung hat sich am 20. September auf Eckpunkte zu einem

" Auf den genannten Eckpunkten basiert unsere weitere Arbeit .!." ; Steffen Seibert
” Auf den genannten Eckpunkten basiert unsere weitere Arbeit ..!” ; Steffen Seibert

Klimaschutzprogramm 2030 geeinigt. Das Kabinett hat diese Eckpunkte am 25. September beschlossen. Am 2. Oktober hat das Kabinett eine Ergänzung zum Haushaltsentwurf und den Plan für den Energie- und Klimafonds beschlossen. Das heißt, es hat die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um die klimapolitischen Vereinbarungen umzusetzen.

Auf den genannten Eckpunkten basiert unsere weitere Arbeit. Wir konkretisieren sie in den Beschlüssen von heute, zu denen ich gleich kommen werde, eins zu eins. Wir werden dann Schritt für Schritt systematisch in den kommenden Wochen weitere Kabinettsbeschlüsse für einen effektiven Klimaschutz folgen lassen. Nächste Woche, am 16. Oktober, soll das Kabinett über die steuerliche Umsetzung des Klimaschutzprogramms beschließen.

Heute also zentrale Schritte: Das Klimaschutzprogramm 2030 wurde vom Kabinett beschlossen. Das umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Einzelnen noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Herzstück des Klimaschutzprogramms 2030 ist sicherlich die Einführung der Bepreisung des CO2-Verbrauchs in den wichtigen Sektoren Verkehr und Wärme.

Ebenso beschlossen wurde das Klimaschutzgesetz, das gesetzlich verbindlich die Klimaschutzziele für jedes Jahr und für jeden einzelnen Wirtschaftsbereich festlegt und damit die gesetzliche Grundlage für das Handeln der Bundesregierung schafft.

Im Zuge dieser Beschlüsse hat das Kabinett heute( Mittwoch, 09. Oktober, d. Red) noch einen weiteren Beschluss aus dem Bereich des Verkehrs gefasst. Es hat nämlich eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen, mit der die Dienstwagensteuer für reine Elektrofahrzeuge abgesenkt wird. Das gilt für reine Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis zu 40 000 Euro. Für diese wird die Steuer faktisch auf 0,25 Prozent abgesenkt.

Zusammengefasst: Zwei ganz neue Paradigmen werden die Grundlage unserer Klimapolitik sein: die CO2-Bepreisung in wichtigen Sektoren, in denen es eine solche Bepreisung bisher nicht gab, und das glasklare Monitoringverfahren, das Jahr für Jahr misst, wo wir stehen, und das Jahr für Jahr beschließt, wo möglicherweise nachgesteuert werden muss.“