In Nordrhein-Westfalen wird es keine Ausnahmen vom strengen Windkraft-Verbot im Wald geben, auch nicht als Nothilfe für die vom Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer. Das hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart am gestrigen Mittwoch 30. Oktober, im Landtag deutlich gemacht.

NRW bleibt Abstandsregelungen für Windräder ... ..., ? Bild U+ E
NRW bleibt bei Abstandsregelungen für Windräder … …, ? Bild U+ E

Noch im August hatte er gegenüber dem WDR und in verschiedenen Zeitungsinterviews die Möglichkeit einer solchen Nothilfe angedeutet. Nicht lange davor  war in NRW  mit dem neuen Landesentwickungsplan der Ausbau der Windkraft weiter eingeschränkt worden. Demnach mussten  neue Windräder künftig einen Mindestabstand von 1.500 Metern zum nächsten Wohnhaus einhalten.

Nun aber, nachdem zwischendurch Flexibilität bei der Landesregierung bei den Abständen durchschien, wird es keine Ausnahmen vom strengen Windkraft-Verbot im Wald geben, auch nicht als Nothilfe für die vom Borkenkäfer geschädigten Waldbesitzer.

Gleich nach den Äußerungen von Pinkwart im Landtag es gebe keine Hilfe mit Hilfe des Baus von  Windrädern auf den brachliegenden Flächen  bei privaten Waldbesitzern, schildert der WDR  „…die Situation im NRW-Wald ist weiterhin dramatisch. Die anhaltende Trockenheit, Stürme und Borkenkäfer haben dem Wald zugesetzt. Rund 20.000 Hektar liegen danieder und müssen langwierig wieder aufgeforstet werden.“

Also:  Für den Bau von Windräder auf diesen Schadflächen müsste also kein einziger Baum gefällt werden. Trotzdem kam gestern heute das klare Nein der Landesregierung. Begründung: Dafür gebe es keine Akzeptanz.

Die privaten Waldbesitzer in NRW fordern dagegen seit Monaten vehement, das Windkraft-Verbot im Wald zu lockern. Vor allem, um ihre massiven finanziellen Verluste durch Sturm und Borkenkäfer ausgleichen zu können. Auch der Landesbetrieb Wald und Holz ist dafür, mehr Windräder zuzulassen. In NRW stehen aktuell 67 Windräder im Wald.