NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hatte am Freitag, 20. September, im Bundesrat den  NRW-Entschließungs-Antrag  „…zu einer marktbasierten CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr“ präsentiert. Es war ja der gleiche Tag an dem das Klimakabinett tagte und hernach sein stark kritisiertes  Klimapaket präsentierte. Pinkwart  zitierte  eingangs seiner  Rede auch die Kritik von Umweltverbänden an den bisher bekannt gewordenen Zielen des Klimakabinetts. Da hieß es, die beschriebenen Maßnahmen seien klimapolitisch unzureichend, beruhten auf fragwürdigen Annahmen und belasteten zudem den Staatshaushalt über Gebühr. Wir wollten anschließend von Pinkwart wissen, ob er die von ihm zitierte Einschätzung der Umweltverbände teile?

"... klimapolitisch unzureichend, beruhen auf fragwürdigen Annahmen ....“ ;Andreas Pinkwart
“… klimapolitisch unzureichend, beruhen auf fragwürdigen Annahmen ….“ ; Andreas Pinkwart

Die Antwort auf diese und einige andere Fragen erhielten wir anschließend vom NRW-Wirtschaftsministerium, das in seinen schriftlichen Antworten ausdrücklich darauf  verwies. Aber bei näherem Nachdenken: Der Chef des Ressorts ist doch Minister Andreas Pinkwart?! also:

Jedenfalls lautete die Antwort auf diese Frage:  „Das Klimapaket ist in Teilen zustimmungsfähig und in anderen Teilen dringend zu überarbeiten. Um die Klimaziele wirksam und bezahlbar zu erreichen, braucht es einen Sektor übergreifenden CO2-Deckel und einen sofortigen Einstieg in den Zertifikatehandel. Dazu hat das Land Nordrhein-Westfalen am 20. September im Bundesrat ein Konzept für eine marktbasierte, unkomplizierte Lösung vorgelegt, die Innovationen anreizt und mit der die Klimaziele verlässlich erreicht werden.“ Der Antrag wird noch in den Ausschüssen des Bundesrates  behandelt und wird irgendwann wieder aufgerufen, haben wir aus dem Bundesrat erfahren.

Wir haben dann vom  Pinkwart-Ressort wissen wollen, ob es NRW denn reiche was das Klimakabinett zur CO2-Bespreisung beschlossen habe. Immerhin forderte der der Minister im Bundesrat :„Ausgangspunkte einer wirksamen Klimapolitik kann neben klugem Ordnungsrecht jedoch nur eine einheitliche Bepreisung von CO2-Emissionen über alle Sektoren hinweg sein.“

Pinkwarts Ministerium  erklärte auf unsere Anfrage dazu: „Wir brauchen eine marktbasierte und unkomplizierte Lösung, die Innovationen anreizt und mit der wir die Klimaziele auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr verlässlich erreichen können. Das Konzept der Bundesregierung ist demgegenüber mutlos und wenig ambitioniert. Da muss dringend nachgearbeitet werden. Mit dem von der Landesregierung im Bundesrat am 20. September vorgelegten Konzept für einen CO2-Zertifikatehandel können wir die Klimaziele verlässlich und bezahlbar erreichen.“

"Das Konzept der Bundesregierung ist demgegenüber mutlos und wenig ambitioniert....“ ;Andreas Pinkwart, mitte
“Das Konzept der Bundesregierung ist demgegenüber mutlos und wenig ambitioniert….“ ;Andreas Pinkwart

Dann haben wir von Pinkwart und seinem Haus noch wissen wollen : „Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Dazu wird ein starker Ausbau der Erneuerbaren, wie vor allem der Windenergie, benötigt. Hier ist NRW mit den beschlossenen Abstandsregelungen von 1500 Metern zwischen Wohngebieten und Windenergieanlagen massiv in die Kritik der Windbranche geraten. Nordrhein-Westfalen habe mit dem neuen Landesentwicklungsplan de facto den Ausbaustopp der Windkraft beschlossen, heißt es. Müssen Sie da nicht etwas ändern, um die Klimaziele doch noch zu erreichen?

Die Antwort des NRW-Wirtschaftsministerium hierauf lautet: „Der Landesentwicklungsplan übernimmt eine steuernde Funktion. Denn um das Ausbauziel für die Windenergie zu erreichen, ist es vor allem wichtig, für Akzeptanz bei der Bevölkerung zu sorgen. Dafür haben wir den Grundsatz festgehalten, dass ein Abstand von 1.500 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten vorzusehen ist.

Diese Abstandsregelung gilt allerdings nicht für das RepoweringFoto: Sascha Ditscher/evm
Diese Abstandsregelung gilt allerdings nicht für das RepoweringFoto: Sascha Ditscher/evm

Diese Abstandsregelung gilt allerdings nicht für das Repowering, also das Erneuern alter Windanlagen. Mehr als die Hälfte der vorhandenen Anlagen wurde vor mehr als 15 Jahren errichtet. Ein Großteil der Ausbau-Leistung kann daher durch solche Projekte an bereits akzeptierten Standorten erreicht werden. Auch die Nutzung von Windenergie im Wald ist in bestimmten Ausnahmefällen möglich.“  Dann gibt es andererseits noch eine positive Beurteilung des Pinkwart-Hauses zum Windkapitel im Klimapaket des Klimakabinetts. Da heißt es: „Begrüßenswert ist die Absicht der Bundesregierung, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Energiewende durch Mindestabstände zu steigern. Sie bestätigt damit die Sicht der Landesregierung, die Belange der Bürgerinnen und Bürger sowie vom Natur- und Landschaftsschutz beim Ausbau der Erneuerbaren und insbesondere der Windkraft stärker zu berücksichtigen.“