Das Kabinett brachte gestern, Mittwoch 16. Oktober, mit einem Gesetzentwurf des von Bundesfinanzminister Olaf Scholz  zwei wesentliche Teile des Klimapakets auf den Weg, die gleich in die öffentliche Kritik gerieten.  In dem Gesetzentwurf des Finanzministeriums geht es um:

  • "... wesentliche Teile des Klimapakets...Olaf Scholz, Bild Lene Münch
    “… wesentliche Teile des Klimapakets…Olaf Scholz, Bild Lene Münch

    Die Senkung  der Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets der Bahn von 19 auf sieben Prozent.. Dem Staat entgehen durch den geringeren Steuersatz 500 Millionen Euro. Erreicht werden soll, dass mehr Bürger vom Auto auf die Bahn umsteigen

  • Um den Steuerverlust bei der Bahn will die Bundesregierung höhere Steuern auf Flugtickets verlangen. Nach dem neuesten Entwurf des Finanzministeriums soll die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten um rund 76 Prozent, die für längere Flüge um rund 43 Prozent angehoben werden. Das Finanzministerium rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 740 Millionen Euro im Jahr.
  •  Das Gesetz zur CO2-Bepreisung ist noch nicht fertig, das Kabinett beschloss aber zumindest Eckpunkte. Er soll klimaschädliche Brennstoffe aus Öl, Erdgas und später auch Kohle verteuern – und so einen Anreiz für Entwicklung und Kauf klimafreundlicher Autos und Heizungen setzen. Für Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude soll ab 2021 zunächst ein fester Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne emittiertes CO2 gelten, bis 2025 steigt der Preis auf 35 Euro. Danach soll es für diese Sektoren einen nationalen Emissionshandel mit einer Preisspanne von zunächst zwischen 35 und 60 Euro geben.
  • Um den teureren Sprit auszugleichen, soll die Pendlerpauschale für lange Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an soll es statt 30 künftig 35 Cent pro Kilometer geben. Diesen Betrag darf man pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, es zählt die einfache Entfernung.
  • Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände oder Dach dämmt, Fenster, Türen oder Heizung erneuert, soll über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein. Die Förderung soll nach dpa-Informationen bis zu einem Gesamtvolumen von 200.000 Euro als Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden. Möglich sei damit eine Gesamtförderung von 40.000 Euro verteilt über drei Jahre.