CO2-Bespreisung: Bundesrat fordert grundsätzliche Änderungen
Die Länder konkretisierten in der Bundesratssitzung vom vergangenen Freitag, 08. November, ihre Forderung nach einer Reform der Energiesteuern, -umlagen und -abgaben. Um die Klimaschutzziele besser zu erreichen, müsse das derzeitige System grundlegend überarbeitet werden forderten sie.
Der Bundesrat warnt angesichts der von der Bundesregierung geplanten CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr auch vor wachsender Bürokratie. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand der Unternehmen könne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Regeln sollten deshalb vereinfach werden, forderten die Länder am vergangenen Freitag, 08. November in ihrer Sitzung in Berlin.
Außerdem forderten die Ländervertreter Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden. Das treffe vor allem auch auf Anlagen zu die dem europäischen Emissionshandel unterliegen. Sie seien deshalb vom nationalen CO2-Preis auszunehmen.
Sichergestellt werden muss nach Ansicht der Länder auch, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.
Ähnlich wie in ihrer Stellungnahme zum Bundes-Klimaschutzgesetz kritisieren die Länder am vergangenen Freitag erneut, dass die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzpakets auf die Länder und Gemeinden nicht berücksichtigt wurden. Sie wiederholten ihre Forderung, dass die Bundesregierung zeitnah Gespräche aufnimmt, um die Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu klären.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Parallel zum Bundesrat hat auch der Bundestag den Gesetzentwurf am 8. November 2019 in erster Lesung beraten.