Der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ wird in der Stadt Mainz nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH)  noch immer in vielen Teilen der Innenstadt überschritten. Deshalb  startet die DUH neue Vollstreckungs- und Klageverfahren, wie sie am vergangenen Donnerstag, 07.November, bekannt gab.

.Es ist nicht mehr die Zeit, Gutachtenaufträge zu vergeben.....: ...Prof.
.Es ist nicht mehr die Zeit, Gutachtenaufträge zu vergeben…..: …Prof. Remo Klinger

Laut Urteil des Verwaltungsgerichts von 24. Oktober 2018 (VG 3 K 988/16.MZ) hätten die zuständigen Behörden spätestens ab dem 1. September 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen müssen, wenn die Einhaltung des Grenzwerts für NO2 im Mittel der ersten sechs Monate des Jahres 2019 nicht erreicht werden kann, erklärte die DUH in einem Statement dazu.  Die DUH fordert die Stadt Mainz nun  aufgrund der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen auf, das rechtsgültige Urteil umzusetzen und Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 einzuführen.

". .Die Mainzerinnen und Mainzer haben ein Recht auf Saubere Luft ...; Jürgen Resch,Bundesgeschäftsführer der DUH; bild duh
“… .die Mainzerinnen und Mainzer haben ein Recht auf Saubere Luft …; Jürgen Resch,Bundesgeschäftsführer der DUH; bild duh

„Die Mainzerinnen und Mainzer haben ein Recht auf Saubere Luft im gesamten Stadtgebiet“, konstatiert  Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.  Resch wirft der Stadt vor sie  versuche  das Ausmaß der Situation vor Ort unter den Tisch fallen zu lassen. „ Wir fordern die Umsetzung von zonalen Diesel-Fahrverboten spätestens zum 1. Januar 2020, um die Menschen in Mainz und ihre Gesundheit zu schützen. Man kann sich nur wundern, dass das Autofahren mehr Wert zu haben scheint, als der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner“, kommentiert der DUH-Bundesgeschäftsführer. “
Die DUH wirft der Stadt konkret vor die von ihr  präsentierten Halbjahresmittelwerte für NO2 verschleierten das Ausmaß der Belastung im Stadtgebiet.
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Juni 2019 muss der NO2-Grenzwert im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden, nicht nur an offiziellen Messstationen.

Für die DUH fordert deren Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt,: Die Stadt Mainz muss kurzfristig diejenigen Maßnahmen umsetzen, die zu einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung führen. Es ist nicht mehr die Zeit, Gutachtenaufträge zu vergeben, sondern zu handeln.”

Damit das rechtskräftige Urteil endlich umgesetzt wird, hat die DUH beim VG Mainz einen Zwangsvollstreckungsantrag eingereicht und zugleich aus prozessstrategischen Gründen eine neue Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller, können diese Fahrzeuge von Diesel-Fahrverboten ausgenommen werden.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Luftreinhaltung. Der EuGH erhöht heute den Druck auf Bayern