Bereits am kommenden Freitag, 08. November berät der Bundesrat – fristverkürzt – die CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme die die Bundesregierung Ende Oktober auf den Weg gebracht hatte. Der Bundesrat berät demnach also den Entwurf des so genannten Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Emissionshandelsgesetz... kommt es genau so raus wie es reingekommen ist ...? Bundesrat ..., bild Frank Bräuer, brt
Emissionshandelsgesetz… kommt es genau so raus wie es reingekommen ist …? Bundesrat …, bild Frank Bräuer, brt

Der Bund für  Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisierte bereits das neue Emissionshandelssystem als eine Farce. Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE)  kann die Energiewende im Mobilitäts- und Wärmesektor „mit dem Emissionshandelsgesetz nicht gelingen”.

Der vorliegende Entwurf der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie einen CO2-Preis. Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben.

Die Gesamtmenge der Zertifikate wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

Das neue nationale Emissionshandelssystem steht neben dem europäischen. Emissionshandelssystem. Es soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.