Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die „Saubere Luft“ in München verhandelte der Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestern , Donnerstag 14. November, erneut. Dabei hat  der Generalanwalt seine Schlussanträge  abgegeben.

" Schwerste Vorwürfe gegen Bayern in Sachen Luftreinhaltung..."
EuGH: ” Schwerste Vorwürfe gegen Bayern in Sachen Luftreinhaltung…”

Der  Generalanwalt gab dabei jedoch deutlich zu erkennen es sei nicht möglich, gegenüber den zuständigen Amtsträgern, einschließlich des Ministerpräsidenten, Zwangshaft zu verhängen, um sie dazu anzuhalten, in München Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen.

Wie der EuGH in einem Statement dazu bekannt gab erklärte der Generalanwalt das Grundrecht auf Freiheit dürfe nur auf der Grundlage eines Gesetzes eingeschränkt  werden, das eine solche Möglichkeit für Amtsträger klar vorsehe; dies sei in Deutschland offenbar nicht der Fall. Der Freistaat Bayern (Deutschland) weigert sich, eine

Entscheidung eines deutschen Gerichts zu befolgen, mit der er verpflichtet wird, auf bestimmten Straßen in München, wo die in der Richtlinie über Luftqualität1 festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit etlichen Jahren teils erheblich überschritten wurden, Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen. Die betreffende Gerichtsentscheidung, die rechtskräftig ist, wurde von der Deutschen Umwelthilfe erstritten.

Die Sache wird jedoch weiter vor dem EuGH verhandelt. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erklärte sich nach der Verhandlung  gegenüber  Umwelt- und Energie-Report im übrigen aber zufrieden mit den  übrigen rechtlichen Darstellungen  des Generalanwaltes und erklärte:  „  Der Generalanwalt hat sich im heutigen Gutachten tatsächlich massiv erklärt. Und zwar äußert er in seiner Stellungnahme schwerste Vorwürfe gegen den Freistaat Bayern, der sich vehement weigert,

 .Verhalten des Freistaats nicht akzeptabel ..; Jürgen Resch,
.Verhalten des Freistaats nicht akzeptabel ..; Jürgen Resch,

geltendes Recht und die Saubere Luft für die Münchenerinnen und Münchner umzusetzen. Der Generalanwalt verdeutlicht, dass das Verhalten des Freistaats nicht akzeptabel sei und dass es gravierende Folgen für Mensch und Umwelt habe. Interessant ist vor allem die Randnotiz 87 in der Stellungnahme, die deutlich macht, dass die nationalen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung, wie die erneute Anordnung von Zwangsgeldern, jedoch in deutlich höherer Summe und auch regelmäßig, wenn nicht gar täglich zu zahlen, noch nicht ausgeschöpft sein könnten und geprüft werden müssten. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen – Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Urteil des EuGH am Ende Klarheit für die Rechtsdurchsetzung bringen wird.“

Umwelt- und Energie-Report hatte bereits am gestrigen Donnerstag, 14. November, einen Bericht zum  schon länger andauernden Thema veröffentlicht: Luftreinhaltung: Der EuGH  erhöht heute den Druck auf Bayern