“Das heutige Urteil zeigt: Klimaschutz und Klimaschutzziele müssen als Recht verbindlich und einklagbar sein“, forderte der Klimapolitiker der Linken im Bundestag, Lorenz Gösta Beutin, nachdem am selben Tag, vergangener Donnerstag, 31. Oktober, drei Bauernfamilien und Greenpeace vorerst mit dem Versuch gescheitert sind, die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu zwingen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies ihre Klage als unzulässig ab, weil es den Klägern an einer Klagebefugnis fehle.

Klimaschutzziele müssen einklagbar sein...";  Lorenz Gösta Beutin...; Foto Alexander Klebe
Klimaschutzziele müssen einklagbar sein…”; Lorenz Gösta Beutin…; Foto Alexander Klebe

Beutin konstatierte angesichts des ersten „Schlagabtausches“ der drei Familien in der Sache  mit dem Gericht: „  Klimaschutz ist nicht verhandelbar und lässt keinen Handlungsspielraum zu, jedes Warten ist fahrlässig und gefährdet die Lebensgrundlagen aller Menschen, der Planet erlaubt nur noch eine begrenzte Menge an CO2 in der Atmosphäre.“

Beutin  begrüßte  vor allem, dass es einen  ersten Klimaprozess gegen eine Bundesregierung überhaupt gegeben habe. Dieser war aus Sicht des Linken-Politikers, längst überfällig, weil die Bundesregierung ihre eigenen Klimaziele seit Jahren nicht einhält. „Bürger müssen die Möglichkeit haben, die Politik nicht nur über den Wahlzettel, sondern auch über die Justiz zu kontrollieren“, urteilte Beutin und ordnete  die Klimaklage in Berlin als  einen  Meilenstein in der deutschen Klimapolitik ein. „. Ich hoffe, dass die Kläger in Berufung gehen“, so Beutin.

Und Beutin fordert weiter, damit sich die Bundesregierung nicht weiter verstecken könne, müsse Klimaschutz endlich ins Grundgesetz. „Auch muss die Bundesregierung endlich die Karten auf den Tisch legen und Farbe bekennen dazu, wieviel Klimagase Deutschland zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens in Zukunft noch in die Luft pusten kann”forderte Beutin.