Luftreinhaltung: Der EuGH erhöht heute den Druck auf Bayern
Luftreinhaltung: Der Europäische Gerichtshof erhöht am heutigen Donnerstag, 14. November, den Druck auf Bayern.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die „Saubere Luft“ in München verhandelte der Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits am Dienstag 3. September in Luxemburg mündlich über die Frage, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig gehalten wird, wenn die Bayerische Staatsregierung seit fünf Jahren rechtskräftige Urteile des höchsten Bayerischen Verwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert. Die Verhandlung war öffentlich. (Wir haben berichteten, s. unten)
Wie die EU-Kommission am Montag, 11. November, bekannt gab wird der Generalanwalt seine Schlussanträge abgeben. Danach wird es einen Termin zur Urteilsverkündung geben. Im Schnitt ist damit 4 bis 6 Monate nach der mündlichen Verhandlung zu rechnen. Der EuGH wird, so die Sicht der DUH, das nationale deutsche Recht nicht auslegen, sondern Leitlinien für die Auslegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgeben.
Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Luftreinhaltung: Europäischer Gerichtshof macht Druck.. auf Bayern