Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist die Lage bei Windkraft an Land mehr als kompliziert und prekär. In ganz Deutschland protestieren Bürgerinitiativen in ganz Deutschland protestieren gegen den Ausbau.  Sie sind gut vernetzt und organisiert. Auch  in den Landesregierungen  formiert sich Protest gegen die geplanten Abstandsregeln für Windenergie, mit denen Altmaier  wiederum in der Bevölkerung für Akzeptanz beim Ausbau erneuerbarer Energien sorgen will.

Was tun... ratlos, ...? Peter Altmaier mit Horst Seehofer und Julia Klöckner ...; Guter Rat ist teuer ...; bild guido bergmann
Was tun… ratlos, …? Peter Altmaier mit Horst Seehofer und Julia Klöckner …; Guter Rat ist teuer …; bild guido bergmann

„Ich halte nichts von starren Abstandsregelungen. Der Vorschlag im Kohleausstiegsgesetz ist das Ende des Ausbaus der Windenergie an Land“, erklärte  Sachsens-Anhalts Energieministerin Claudia Dalbert (Grüne) . „So wird weder die Energiewende noch der Kohleausstieg gelingen.“ Die Pläne von Minister Altmaier sehen vor, dass neue Anlagen in mindestens 1000 Meter Abstand zur Wohnbebauung mit mindestens fünf Häusern errichtet werden.

Das von der Grünen Priska Hinz geführte hessische Umweltministerium nannte es „unnötig, dass der Bund hier eingreifen und etwas regeln will, was vor Ort am besten beurteilt werden kann. Der Bund sollte schlicht auf diese Regelung verzichten.“ Neben Sachsen-Anhalt kündigten auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegenüber unserer Redaktion an, bei den geplanten Abstandsregeln von einer Ausstiegsklausel („Opt-out“) Gebrauch machen zu wollen. Anfang Dezember will das Kabinett nun eine  Entscheidung treffen . Geregelt werden soll alles mit dem Kohleausstiegsgesetz.

Die Sprecherin von Minister Altmaier, Dr. Beate Baron übermittelte uns, Umwelt- und Energie-Report die Sicht und Darstellung ihres Ministeriums.  Danach wird: „Das Kohleausstiegsgesetz … als Mantelgesetz vorgelegt, d.h. es enthält neben Regelungen zum Kohleausstieg auch Folgeänderungen mit denen wichtige Beschlüsse aus dem Klimapaket umgesetzt werden sollen. Auch wird die Mindestabstandsregeln bei Wind umgesetzt (siehe Eckpunkte Klimaschutzprogramm und Klimaschutzprogramm, soll umgesetzt werden im Baugesetzbuch).

 

  1. Wir nehmen Änderungen bei den Erneuerbaren Energien auf und setzen damit wichtige Beschlüsse aus dem Klimapaket um. In das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird das Ziel aufgenommen, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. Der 52-GW-Deckel für Solaranlagen wird aufgehoben.

2. Wir sorgen für Beschleunigung bei den Genehmigungsverfahren beim Windausbau, um das 65%-EE-Ziel auch tatsächlich zu erreichen und industrielle Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Wir schlagen hierfür eine ausgewogene Lösung zwischen Akzeptanzinteressen von Bürgerinitiativen und den Interessen der Windbranche vor, um die zu lange Dauer von Genehmigungsverfahren zu verkürzen.

 

  • Wir setzen hierzu die 1000m-Abstandsregelung aus dem Klimapaket um. Diese Regelung soll die Akzeptanz erhöhen und wird ausgewogen ausgestaltet, indem es sich um eine Abweichungsklausel handelt, d.h. Länder und Kommunen können selbst entscheiden, ob sie von dieser Regelung abweichen möchten. Die Federführung für diese Änderungen im Baugesetzbuch liegt im BMI.
  • Der Referentenentwurf schafft Rechtssicherheit und Klarheit beim Thema Steinkohle. Ziel der Maßnahmen ist die Reduktion der Steinkohlekraftwerksleistung auf 15 Gigawatt (GW) bis Ende 2022 und 8 GW bis Ende 2030. Spätestens Ende 2038 soll die Steinkohleverstromung vollständig beendet werden.

Zur Umsetzung schlagen wir eine Ausschreibungslösung vor und haben aufgenommen, dass wir diese in den Jahren 2022, 2026, 2029 und 2032 prüfen mit Blick auf Versorgungssicherheit und Strompreise. So wird Rechtsklarheit für die Beendigung der Kohlestromerzeugung geschaffen und zugleich Versorgungssicherheit gewährleistet. Auch die Entwicklung der Strompreise werden überprüft.

Zudem wird die Bundesregierung bis Ende 2022 einen Gesetzentwurf vorlegen, der die ordnungsrechtliche Stilllegung von Steinkohlekraftwerken ab dem Jahr 2027 regelt.

*Wir schaffen Entlastung für die Stromverbraucher.

Für den kohleausstiegsbedingten Strompreisanstieg sieht der Gesetzentwurf Kompensationen für die kohleausstiegsbedingte Strompreissteigerungen vor.

  • Wir schaffen Klarheit für die Industrie beim Umstieg auf saubere Brennstoffe und verlängern das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis 31.12.2029. Gleichzeitig stellen wir einen Kohle-Ersatz-Bonus für die Umstellung von Kohle auf einen alternativen Brennstoff zur Verfügung und erhöhen so den Anreiz zum Umstieg auf saubere Brennstoffe.