Sonntag. zweiundzw. Dez. Kurz nach dem Bundestag hat am vergangenen Freitag, 20. Dezember, auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. „Mit der heutigen Beschlussfassung im Bundesrat haben wir einen nationalen Klimakonsens erreicht, der uns bei der Erreichung der Klimaziele neuen Schub verleihen wird”, bewertete Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier den Kompromiss.

Bundesregierung hat das bislang umfassendste Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht, das es in Deutschland je gab.s...; Svenja Schulze, bild Thomas Trutschel
“..Das Klimakabinett der Bundesregierung hat das bislang umfassendste Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht, das es in Deutschland je gab….; Svenja Schulze, bild Thomas Trutschel

Das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht kann nun ,nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.- wie geplant  – zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Bahnfahren wird nun günstiger, denn  zum neuen Jahr sinkt mit Inkrafttreten des Gesetzes die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.

Bei der energetischen Gebäudesanierung kann noch etwas gehen.  Wirtschaftsminister Altmaier betonte nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz : „Bei der Energieeffizienz von Gebäuden ist noch Luft nach oben:Hier setzen wir mit der steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung an, die künftig alternativ zu zinsvergünstigten Darlehen oder Investitionszuschüssen gewährt werden kann.”

Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für so genannte Energieberater abgesetzt werden.

Mit dem Gesetz werden die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms neu verteilt: Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation wird rechtzeitig überprüft, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 aus.

Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für

Bei der energetischen Gebäudesanierung kann noch etwas gehen.?! ...; Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, bild Steffen Kugler
.Bei der energetischen Gebäudesanierung kann noch etwas gehen.?! …; Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, bild Steffen Kugler

Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen: der Bundestag strich die entsprechende Passage auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Im neuen Jahr wollen Bund und Länder mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen.

Der Bundesrat gab gleich nach der Zustimmung zum Gesetz stolz bekannt: Mit der Zustimmung des Bundesrates endet ein kompaktes parlamentarisches Verfahren – es wurde innerhalb weniger Wochen abgewickelt: Kurz nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Kabinettsentwurf am 8. November 2019 folgte bereits am 15. November 2019 die Verabschiedung im Bundestag; Am 29. November 2019 überwiesen die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss – dieser erzielte am 18. Dezember 2019 einen Kompromiss, der von Bundestag und Bundesrat am 20. Dezember 2019 bestätigt wurde.