Der Bundesrat möchte das von der Bundesregierung beabsichtigte Betriebsverbot für Ölheizungen sogar noch ausweiten und  Heizkessel einbeziehen, die mit festen fossilen Brennstoffen beschickt werden, „ …da deren Verbrennung sehr treibhausgasintensiv ist“,  heißt es in einer Stellungnahme vom Freitag, 20. Dezember, nach der Behandlung des Gebäudeenergiegesetzes.

 Wärmesektor auch für synthetische Energieträger öffnen,......!!! Bundesrat ..., bild Frank Bräuer, brt
Wärmesektor auch für synthetische Energieträger öffnen,……!!! Bundesrat …, bild Frank Bräuer, brt

Dort fordert der Rat  zu dem geplanten Gebäudeenergiegesetz, das von ihm  beschlossen wurde,  den Wärmesektor auch für synthetische Energieträger zu öffnen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, müssten alle Technologien zum Einsatz kommen, unterstreichen die Länder in ihrer Stellungnahme. Den erneuerbaren Energien gleichstellen möchte der Bundesrat Grubengas aus dem stillgelegten Steinkohlebergbau. So könne es ökologisch sinnvoll verwertet werden. Die Grünen an der Saar erklären schon seit Längerem es wäre auch aus energiewirtschaftlichen Gründen und insbesondere aus Gründen des Klimaschutz völlig abwegig, auf die Verwertung des Grubengases zu verzichten. Denn durch die Verwertung können in den entsprechenden Kraftwerken von anderen Energieträgern unabhängig und umweltschonend Energie und Wärme erzeugt werden.

Der Bundesart schlägt darüber hinaus vor an verschiedenen Stellen praktikablere Regelungen zu schaffen. Dies betrifft unter anderem die Durchführung der Energieberatung und die Angaben im Energieausweis. Verschärfungen verlangt er dagegen bei den Stichprobenprüfungen von Klimaanlagen. Die geplante Frist bei der Nachrüstungspflicht für Heizungsanlagen lehnt er als unbegründet ab.

Das geplante Gebäudeenergiegesetz ist Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Neben dem Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 schreibt der Gesetzentwurf vor, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Außerdem sieht er für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, eine Austauschprämie vor.

Um den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren, definiert die Bundesregierung einheitliche Regelungen für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäuden und den Einsatz erneuerbarer Energien zu ihrer Wärme- und Kälteversorgung.

Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde  am 20. Dezember an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald die sich dazu geäußert hat, geht sie  einschließlich ihrer Gegenäußerung zur Beratung an den Bundestag weiter.