Wie auch im Verfahren mit der Bundesstadt Bonn am vergangenen Donnerstag, 23. Januar, hat die  Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Dortmund einen Tag zuvor bekannt gegeben sie habe mit dem  beklagten Land und der  Stadt Dortmund unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW in Anwesenheit der Umweltministerin des Landes NRW Ursula Heinen Esser, des Oberbürgermeisters von Dortmund Ullrich Sierau und des Bundesgeschäftsführers der DUH, Jürgen Resch, einen Vergleich geschlossen.

"...auch das Land NRW verpflichtet sich ...“IUmweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU, bild cdu nrw
“…auch das Land NRW verpflichtet sich …“ Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU, bild cdu nrw

Das gaben die Beteiligten bereits am Mittwoch, 22. Januar bekannt. Über das Bonner Verfahren hatten wir, Umwelt- und Energie-Report, bereits am vergangenen Freitag, 24. Januar berichtet, s. unten.

Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich, laut DUG- Statement zum Verfahren,  das Land NRW und die Stadt Dortmund, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel erstmals in diesem Jahr einzuhalten. Alle drei Seiten haben dem Vergleich innerhalb der am selben  Tag, 22. Januar,   ablaufenden Frist zugestimmt. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für Saubere Luft der DUH.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, verwies in dem Zusammenhang darauf, dass…: „Seit zehn Jahren Dortmund den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid überschreitet“

Die DUH verwies darauf sollte die Belastung durch die vereinbarten Maßnahmenpakete nicht wie vereinbart zurückgehen oder die Maßnahmen nicht korrekt umgesetzt werden, wird eine Schiedsstelle über kurzfristig wirksame Maßnahmen wie zusätzliche Fahrverbote entscheiden.

Die NRW-Landesregierung muss demnach den Luftreinhalteplan für die Stadt Dortmund um ein umfassendes Maßnahmenpaket ergänzen. Weitere Maßnahmen der Vereinbarung sind unter anderem die Förderung des ÖPNV durch die Nachrüstung aller verbliebener schmutzigen, nachrüstbaren Busse, die Neuanschaffung weiterer Busse, der Einsatz für deutliche Vergünstigungen für ÖPNV-Tickets

"...wird eine Schiedsstelle über kurzfristig wirksame Maßnahmen wie zusätzliche Fahrverbote entscheiden.  „t...; Jürgen Resch,
“…wird eine Schiedsstelle über kurzfristig wirksame Maßnahmen wie zusätzliche Fahrverbote entscheiden. „t…; Jürgen Resch,

(365-Euro Ticket) und die Einführung von E-Taxis.

Auch wenn nach Ansicht der DUH die Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs wie auch in Essen bei weitem nicht ausreichen: Immerhin konnten aus Sicht der Umwelthilfe erste weitere Schritte zur Stärkung des Radverkehrs durch finanzielle und personelle Aufstockung sowie den Bau von Radschnellwegen und Fahrradstraßen mit in das verbindliche Maßnahmenpaket aufgenommen werden.

Der Vergleich beinhaltet zudem und ganz zentral konkrete Maßnahmen zur Verkehrsmengenreduzierung in den hochbelasteten Bereichen verschiedener Straßen der Stadt. Auf der Ruhrallee soll, ähnlich wie in Bonn auf der viel befahrenen Reuterstraße  durch Tempo 30 und eine umweltsensitive Ampelsteuerung das Verkehrsaufkommen ebenfalls um 21 Prozent verbindlich reduziert werden.
Die DUH hat Wert daraufgelegt, dass die Verkehrsmengenreduzierungen auch kurzfristig tatsächlich realisiert und diese Reduzierung „in Echtzeit“ automatische Verkehrszähleinrichtungen kontrolliert wird  deren Ergebnisse die DUH monatlich erhält. Die Sicherstellung der Verkehrsmengenreduzierung um mindestens 18 Prozent wird durch eine entsprechende Nachsteuerung der Ampelschaltungen in zwei  Straßen gewährleistet.

Da der Vergleich vollstreckungsfähig ist, wie es im Statement der DUH heißt, wird die DUH die monatlichen Verkehrszählungen und parallel die NO2-Belastungswerte auswerten und reagieren, wenn die Effekte nicht vorhanden sind. Es ist gutachterlich untersucht worden, dass die Verlagerungseffekte, die dadurch eintreten, nicht an anderen Stellen in der Stadt zu Grenzwertüberschreitungen führen.
Auf Drängen der DUH ist in den Vergleich ebenfalls eine Regelung zur schrittweisen Ausdehnung der Parkverbotszonen in der Dortmunder City aufgenommen worden. Sie dient dazu, nur noch Bewohnern das kostengünstige Parken zu erlauben.

Die  Maßnahmen werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Dortmund aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket auch entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2021, sollte der NO2-Grenzwert nicht eingehalten werden, garantiert.
Alle drei Parteien des Vergleichs, das Land NRW, die Stadt Dortmund und die DUH, fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne zu einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen Diesel-Bestandsfahrzeuge auf.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Umwelthilfe vergleicht sich: Gibt es nun saubere Luft in Bonn…?