In Frankreich wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen wegen arglistiger Täuschung von Käufern ermittelt. Die zuständige Generalanwältin Sharpston legt am kommenden Donnerstag, 23. Januar, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg  ihre Schlussanträge vor. Dabei geht es um  einen  Motor des Typs EA 189 verwendet worden. Damit ist klar, dass die Volkswagen AG im Verfahren involviert ist. Dem Verfahren gegen VW haben sich 1200 Nebenkläger angeschlossen.

Der EuGH entscheidet über arglistige Täuschung von VW....?.;cop. U+ E
Der EuGH entscheidet über arglistige Täuschung von VW….?.;cop. U+ E

Die Käufer seien über wesentliche Merkmale der Fahrzeuge und über die für ihre Zulassung durchgeführten Kontrollen getäuscht worden. Die Fahrzeuge seien mit einer Software ausgestattet, die erkenne, ob das Fahrzeug gerade dem Zulassungstest (Neuer Europäischer Fahrzyklus, NEFZ) unterzogen oder im normalen Straßenverkehr genutzt werde. Die Software sorge dafür, dass während des Zulassungstests das Ventil des Abgasrückführungssystems weit geöffnet sei und folglich viel Abgas zurück in den Motor geführt werde.

Dadurch werde der Stickoxidausstoß so niedrig gehalten, dass die Zulassungsbedingungen erfüllt

 Europäischer Gerichtshof : Die Generalstaatsanwältin liegt hier ihre Schlussanträge gegen VW vor
Europäischer Gerichtshof : Die Generalstaatsanwältin liegt hier ihre Schlussanträge gegen VW vor…

würden. Während des normalen Fahrbetriebs hingegen werde die Öffnung des Ventils verkleinert und folglich die Abgasrückführung entsprechend verringert. Der Ermittlungsrichter am Tribunal de grande instance Paris ersucht den Gerichtshof um Auslegung der Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6), wonach die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, grundsätzlich verboten ist. Der EuGH wird insbesondere gebeten, zu klären, wann eine solche Abschalteinrichtung vorliegt und wann ihre Verwendung ausnahmsweise zulässig ist.