Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland sowie Betroffene aus Südasien klagen gegen die Bundesregierung und den deutschen Bundestag auf Schutz ihrer Grundrechte: Ihr „Rammbock“ gegen die ‚Alten‘: Das Klimaschutzgesetz sei kein ausreichender Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise. Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace, Germanwatch und BUND unterstützen in diesem Kontext drei neue verfassungsrechtliche Klimaklagen

Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung.....: ...Prof. Remo Klinger
Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung…..: …Prof. Remo Klinger

Am vergangenen Mittwoch, 15. Januar,  haben die Umweltorganisationen bei  einer Pressekonferenz in Berlin bekannt gegeben Beschwerdeführer seien vor allem  betroffene Jugendliche und Kinder aus dem In- und Ausland. Ziel der Verfassungsbeschwerden ist die gerichtliche Aufforderung an den Gesetzgeber, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des internationalen 1,5 Grad-Limits zu beschließen. DUH, Greenpeace, Germanwatch und BUND fordern damit die Bundesregierung auf, endlich einen ausreichenden Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise zu leisten.

Die Verfassungsbeschwerden stützen sich, laut DUH, auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Zu den Klägerinnen und Klägern gehören Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-
Zu den Klägerinnen und Klägern gehört auch  Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-

Die DUH unterstützt in diesem Zusammenhang zwei Klimaklagen, die bereits am Freitag, 10. Januar,  eingereicht wurden. Eine der Verfassungsbeschwerden stammt von 15 Betroffenen aus Bangladesch und Nepal, die durch den fortschreitenden Klimawandel unmittelbar bedroht werden. Die zweite

Verfassungsbeschwerde führen 10 Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 22 Jahren aus Deutschland.

Ihre Zukunft hängt von den heute getroffenen Entscheidungen im Kampf gegen die Klimakrise ab, so ihre „Lanze“. DUH- Rechtsanwalt Prof. Remo Klinger vertritt die Klägerinnen und Kläger in beiden Fällen. Argument der Kläger: Der Bundesregierung stünden  zahlreiche Maßnahmen zur CO2-Reduzierung wie ein Tempolimit, der massive Ausbau Erneuerbarer Energien und die konsequente Umsetzung der Mehrwegquote zur Verfügung.

Sie vertritt vor dem Oberlandesgericht Hamm auch  den peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE", Anwältin Roda Verheyen, bild germanwatch
Sie vertritt vor dem Oberlandesgericht Hamm auch  den peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE”, Anwältin Roda Verheyen, bild germanwatch

Die dritte Verfassungsbeschwerde führen neun Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland, unterstützt von Greenpeace und Germanwatch. Zu den Klägerinnen und Klägern gehören Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog, der gemeinsam mit seinen Eltern auch Mitkläger der EU-Klimaklage “People’s Climate Case” ist sowie alle sieben Kinder der drei Bauernfamilien, die 2019 gemeinsam mit Greenpeace gegen die Bundesregierung geklagt hatten. Vertreten werden die jungen Menschen von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Sie vertritt vor dem Oberlandesgericht Hamm auch  den peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE. Der Landwirt Saúl Lliuya fordert von RWE 17.000 Euro für Schutzmaßnahmen gegen das Überlaufen eines Gletschersees oberhalb seiner Heimatstadt Huarez. Ursache für das Schmelzen sei der Klimawandel, den RWE mit seinen Kohlekraftwerken mitverursacht habe.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Ein weltweiter Präzedenzfall