Die noch im Bau befindliche russische Gaspipeline Nord-Stream 2 sorgt womöglich mit den ersten nun bekannt gewordenen Argumentationen durch den Sprecher des Betreibers der Pipeline, die Nord-Stream 2 AG,  Jens Mueller, für den nächsten Diskussionsstoff innerhalb der Europäischen Union.

Pressechef Nord-Stream 2 AG, Jens Müller: Nord-Stream 2 von der neuen EU-Gasrichtlinie ausnehmen ...
Pressechef Nord-Stream 2 AG, Jens Müller: Nord-Stream 2 von der neuen EU-Gasrichtlinie ausnehmen …

Laut Mueller erfüllt die Gaspipeline alle Anforderungen, darunter in punkto Fertigstellungsfrist, die für deren Ausschluss aus den Vorschriften der aktualisierten EU-Gasrichtlinie in Deutschland erforderlich sind. Dies teilte Jens D. Mueller, der Sprecher des Betreibers die Nord-Stream 2 AG, gegenüber der russischen Agentur RIA Novosti am vergangenen Dienstag, 21. Januar,  mit.

Mueller argumentiert zum Datum des Inkrafttretens der (aktualisierten EU-Gasrichtlinie – Anm. d. Red.) am 23. Mai 2019 sei die Nord Stream 2-Pipeline hinsichtlich der wirtschaftlichen Funktionalität fertiggestellt worden. Beispielsweise hätten sich die nicht rückzahlbaren Investitionen bisher auf 5,8 Milliarden Euro belaufen. Damit beantwortete er die Frage zu einer der Bedingungen für den Ausschluss des Projekts von den Vorschriften der Richtlinie, wonach die Pipeline vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt werden sollte.

Im vergangenen November hatte der Bundestag die Umsetzung der EU-Gasrichtlinie zu Gaspipelines in nationales Recht beschlossen. In dem angenommenen Gesetzentwurf hieß es, dass die Bestimmungen des dritten Energiepakets vorübergehend (für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren) nicht für den „in Deutschland befindlichen Teil“ von Pipelines gelten, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • der erste Anschlusspunkt einer solchen Leitung an das Netz eines EU-Landes liegt in Deutschland;
  • die Pipeline wurde vor dem 23. Mai 2019 gebaut;
  • es gibt objektive Gründe für eine solche Ausnahme (Amortisation der getätigten Investitionen, Überlegungen zur Versorgungssicherheit);
  • die Ausnahme wird sich nicht negativ auf den Wettbewerb und die Energieversorgungssicherheit der EU auswirken.

Mitte Januar teilte die Bundesnetzagentur RIA Novosti mit, dass sie die Anträge der Nord Stream 1 AG und der Nord Stream 2 AG auf Befreiung der Gasleitungen Nord Stream und Nord Stream 2 von den Anforderungen der EU-Gasrichtlinie angenommen habe. Die Anträge müssten bis zum 23. Mai 2020 bearbeitet werden, hieß es.