Der Austausch  alter Ölheizungen gegen  neue, effizientere und klimafreundlichere Anlagen wird ab 01. Januar 2020 mit der Austauschprämie für Ölheizungen gefördert.

"...bares Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun!“....; Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, bild Steffen Kugler
“…bares Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun!“….; Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, bild Steffen Kugler

„Wer jetzt die Austauschprämie beantragt kann bares Geld sparen und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun!“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier anlässlich des Projektstarts.  „Mit der Austauschprämie für Ölheizungen fördern wir zukunftsfähige Investitionen mit bis zu 45 % der Investitionskosten. Das sind gute Nachrichten für alle Hausbesitzer und gute Nachrichten für das Klima“, befindet der Minister.“

Torsten Safarik, Präsident des für die Austauschprämie zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verweist darauf, dass : „…ab Januar 2020 Bürgerinnen und Bürger die Austauschprämie beantragen können.” Und:   “Für die Antragssteller hat das BAFA ein modernes und schlankes Verfahren entwickelt.“

Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – z.B. eine Wärmepumpe oder eine Biomasse-Anlage – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 % der Investitionskosten erhalten. Für Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren- Anteil von mindestens 25 % – z.B. über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 %.

Die novellierte Richtlinie des Marktanreizprogramms „Wärme aus erneuerbaren Energien“ sieht neben der Austauschprämie für Öl weitere Verbesserungen vor. Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, gibt es Investitionszuschüsse: 35 % für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden, 30 % für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 % und 20 % für Gas-Brennwertheizungen, die auf die spätere Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind.

Die Fördersystematik des Marktanreizprogramms wird, laut BMWI,  mit der Novelle stark vereinfacht: die einheitlichen prozentualen Fördersätze ersetzen die Festbetragsförderung mit einer Vielzahl verschiedener Bonusregelungen.

Die Investitionszuschüsse für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen können beim BAFA  beantragt werden.