Umwelthilfe vergleicht sich: Gibt es nun saubere Luft in Bonn…?
aktualis. Der vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (des 8. Senat) erzielte Vergleich im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für saubere Luft in Bonn enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket, gaben die Beteiligten am gestrigen Donnerstag, 23. Januar, bekannt.
Zum Beispiel für die Nachrüstung schmutziger Diesel-Fahrzeuge, die Verringerung der Zahl von Pkws auf der stark befahrenen Reuterstraße, auf der schon jetzt nur noch Tempo 30 gilt, sowie den massiven Ausbau und die Vergünstigung des ÖPNV. Darüber hinaus muss der Fahrradverkehr verbessert werden und, mit den Maßnahmen soll auch die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid für das Jahr 2020 sichergestellt werden.
Die DUH erhält zur Kontrolle der Einhaltung monatliche Messdaten. Weiter ist im Vergleich festgeschrieben, dass Stadt und Land Verkehrsmengen weiter reduzieren müssen, wenn die Grenzwerteinhaltung beim Dieselabgasgift NO2 nicht wie vom Landesumweltamt berechnet eintritt .
Die besonders stark belastete Reuterstraße, hier gilt wie berichtet schon jetzt neuerdings Tempo 30, eine Pförtnerampel zur Reduzierung der Verkehrsmenge. DUH, Stadt und Land vereinbaren, sich gemeinsam für Bundesmittel zur Verwirklichung eines „365-Euro-Tickets“ einzusetzen, heißt es im Vergleichstext.
Der Vergleich wurde in Anwesenheit der NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, des Oberbürgermeisters von Bonn, Ashok-Alexander Sridharan, und des Bundesgeschäftsführers der DUH, Jürgen Resch geschlossen. Mit der Veröffentlichung der Vereinbarung am gestrigen Donnerstag, 23. Januar, ist der Vergleich rechtsgültig beschlossen. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für Saubere Luft der DUH.