Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat  sich am vergangenen  Dienstag, 04. Februar,  mit Vertretern der Steinkohlewirtschaft zu einem Spitzengespräch getroffen . Das Bundeskabinett hatte zuvor ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle bis spätestens 2038 regelt.

Gesetzentwurf zum Ausstieg von verschiedenen Seiten bemängelt ...; Aber: Schon früher wurde immer wieder um die Zukunft der Kohle gekämpft oder besser gepokert, ... Heute um das Datum des Ausstiegs ...Titelbild Vorläufer Umwelt-Energie-Report
Aktueller Gesetzentwurf zum Ausstieg von verschiedenen Seiten bemängelt …; Aber: Schon früher wurde immer wieder um die Zukunft der Kohle gekämpft oder besser gepokert, … Heute um die Entschädigung …; Titelbild Vorläufer Umwelt-Energie-Report

Mehrere Regelungen zur Entschädigung für das Abschalten von Steinkohlekraftwerken wurden von verschiedenen Seiten, so auch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW heftig kritisiert.  Nach dem Gespräch am gestrigen Mittwoch, 05. Februar, erklärte der Verband dann: “Es ist gut, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des … – vom BDEW initiierten – Gesprächs endlich mit den unbestreitbaren Problemen des Gesetzentwurfs auseinandergesetzt hat!“

Beim bisher geplanten Vorgehen von Altmaier  sind die Zahlungen laut Gesetzentwurf gestaffelt und sollen sich Jahr für Jahr deutlich verringern. Ab 2027 soll über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet werden.

Einen Tag nach dem Spitzengespräch erklärte der BDEW: „Bei dem gestrigen Termin hat die Energiewirtschaft die entscheidenden Punkte noch einmal nachdrücklich zur Sprache gebracht: Es geht darum, dringend notwendige Korrekturen vorzunehmen, damit die sichere Strom- und Wärmeversorgung in den betroffenen Regionen auch künftig gewährleistet ist und Stadtwerken und Kommunen genug Investitionsmittel bleiben, um in Erneuerbare Energien zu investieren. Der vorliegende Gesetzentwurf würde genau das verhindern:

Er würde für die Betreiber von Steinkohlekraftwerken erhebliche Verluste nach sich ziehen. Es darf jetzt aber nicht bei diesem Gespräch bleiben. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren muss der Entwurf an vielen Stellen nachgebessert werden. Sehr sinnvoll ist, dass die Bundesregierung die betroffenen Kraftwerksbetreiber zu einem weiteren Gespräch Ende Februar eingeladen hat, um detailliert über die Probleme des Gesetzentwurfs zu sprechen. Erforderlich ist neben angemessenen Entschädigungen für stillzulegende Kraftwerke auch, dass der Zubau CO2-armer und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ermöglicht wird. Die bislang angedachten Regelungen des Gesetzentwurfs reichen hier bei weitem noch nicht aus.”