Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL)  hatte am vergangenen Freitag, 21. Februar  bekannt gegeben, dass die neue Düngeverordnung, ohne zuvor noch mal im Kabinett behandelt worden zu sein,  „fristgerecht nach Brüssel gegangen ist.“ ( Wir haben berichtet, siehe unten) Am gleichen Tag hatte dieses Thema auch die Regierungspressekonferenz in Berlin  beherrscht, nachdem es schon  zwei Tage zuvor, am Mittwoch, ein wichtiges Thema in der Pressekonferenz gewesen war . Die Journalistenkollegen wollten nun von den Sprechern der verschiedenen zuständigen Ressorts wissen:Was hat sich nun geändert?  Und, ist aus Brüssel noch mit Strafzahlungen zu rechnen?

" Es geht ja hier vor allen Dingen um den Gewässerschutz und den Grundwasserschutz„.. Stephan Gabriel Haufe, Bild Sascha Hilgers
” Es geht ja hier vor allen Dingen um den Gewässerschutz und den Grundwasserschutz… ” Stephan Gabriel Haufe, Bild Sascha Hilgers

Stephan Gabriel Haufe, Sprecher von Bundesumweltministerin Svenja Schulze gab auf die Frage eines Journalistenkollegen zu  den Änderungen umfassend Auskunft.

Haufe: „Ja, ich kann Ihnen die wirksamsten Änderungen nennen. Es geht ja hier vor allen Dingen um den Gewässerschutz und den Grundwasserschutz. Dementsprechend sind die Gewässerabstände zwischen den Ackerflächen, auf denen gedüngt wird, und den jeweiligen Gewässern, die in der Nähe sind, deutlich erweitert worden. Es sind dann diese Areale, in denen nicht gedüngt werden darf.

Dann haben wir noch die Sperrfristen verschärft, also Zeiträume festgelegt, in denen bestimmte Dünger nicht ausgetragen werden dürfen. Auch sie sind ausgeweitet worden. Außerdem ist die Ausbringung bestimmter Düngemittel in bestimmten Zeiträumen untersagt. Ganz entscheidend ist natürlich, dass in den sogenannten roten Gebieten, also dort, wo besonders hohe Nitratbelastungen im Grundwasser auftreten, die Düngemenge, die ein Landwirtschaftsbetrieb ausbringen darf, deutlich reduziert werden soll, nämlich um 20 Prozent.

..für die Landwirte: Jeder Betrieb entscheidet für sich selbst, wie er das umsetzt. ...! Bild Sputnik news.com
“…für die Landwirte: Jeder Betrieb entscheidet für sich selbst, wie er das umsetzt. …!” Bild Sputnik news.com

Dann holte Haufe noch mal aus: „Aber ganz wichtig dabei ist folgender Hinweis für die Landwirte: Jeder Betrieb entscheidet für sich selbst, wie er das umsetzt. Er kann also je nach Feldsituation, je nach Ackersituation entscheiden, wo er mehr düngt und wo er weniger düngt. Er muss eben in der Gesamtbilanz in diesen bestimmten Gebieten insgesamt auf eine Verringerung um 20 Prozent kommen.“

Auch der zunächst unverständliche Begriff „Binnendifferenzierung“ hatte zuvor schon in dem Frage- und Antwortspiel eine Rolle gespielt. Haufe erläuterte:

„ Das ist ein Fachbegriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht. Dabei geht es einfach darum, dass sich in bestimmten Gebieten mit hoher Nitratbelastung auch Areale befinden, in denen die Grundwasserbelastung nicht so stark ausfällt und der Grenzwert eingehalten wird. Hierzu bestand gerade von Seiten der Bauern und der Landwirtschaft der Wunsch, doch nicht alle quasi – in

Dort muss jetzt über sie beraten werden. Dann soll sie am 3. April beschlossen werden. Bundesrat ..., bild Frank Bräuer, brt
“Dort muss jetzt über sie beraten werden. Dann soll sie am 3. April beschlossen werden…!” Bundesrat …, bild Frank Bräuer, brt

Anführungszeichen – in Haftung zu nehmen, sondern dort, wo sich Landwirte gewässerschonend verhalten, von diesen Regelungen eine Ausnahme zu machen.

Generell gelten in den roten Gebieten immer Ausnahmen für Betriebe, die heute schon gewässerschonend Landwirtschaft betreiben und die in einer Form besonders umweltschonend arbeiten. Diese Betriebe sind von diesen Regelungen weitgehend ausgenommen.“

Und dann erläuterte Haufe auch noch das weitere Verfahren:

„ Wir haben jetzt seitens der Bundesregierung die Düngeverordnung an die Länder, also an den Bundesrat, überwiesen. Dort muss jetzt über sie beraten werden. Dann soll sie am 3. April beschlossen werden. Das ist erst einmal der formale Schritt.

Ich würde gern auch noch einmal klarstellen wollen, dass es um einen Entwurf geht, den die Bundesregierung ressortabgestimmt beschlossen hat. Denn ich habe gesehen, dass in den Medien teilweise berichtet wird, die Bundesregierung hätte sich nicht in Gänze hinter diese Verordnung gestellt. Wir haben eine Ministerverordnung gemacht. Diese geht an den Bundesrat. Damit gibt es einen klaren Beschluss seitens der Bundesregierung, und dieser ist, wie gesagt, mit allen Ressorts inhaltlich abgestimmt.“