„Das Land Hessen möchte den Mietern den Zugang für Mieterstrom ermöglichen, um diese an der Energiewende direkt zu beteiligen. Die LEA berät Vermieter von größeren Wohnanlagen zu Möglichkeiten der Eigenstromproduktion und Vermarktung als Mieterstrom“, gab am vergangenen Freitag, 21. Februar, der Geschäftsführer der LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (LEA), Karsten McGovern, bekannt.

Mieter können somit Ökostrom direkt beziehen ...; Karsten McGovern
Mieter können somit Ökostrom direkt beziehen …; Karsten McGovern

Mit Mieterstrommodellen wird der eigene Strom in Mehrfamilienhäusern produziert. Mieter können somit Ökostrom direkt beziehen und von langfristig günstigen und stabilen Preisen profitieren. Voraussetzung hierfür ist somit die Bereitschaft des Vermieters, mit Photovoltaik und Blockheizkraftwerken (BHKW) eigenen Strom günstig zu produzieren und den Mietern anzubieten.

Immer wieder  taucht ja bei Mietern  der Wunsch nach bezahlbarem Ökostrom. Also was machen? Ein Wechsel des Anbieters bringt, wie eine aktuelle Untersuchung des „Marktwächters Energie“ der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt, meist nur im ersten Jahr einen echten Vorteil, berichtet McGovern

Die LEA will interessierten Mietern künftig zur Seite stehen. Der Mieter als Verbraucher soll bei Neubauten oder bei der energetischen Sanierung der Wohnhäuser mit einer dezentralen, alternativen Stromerzeugung die Chance erhalten, zum Direktverbraucher zu werden. Das Mieterstromgesetz legt fest, dass in einem Vertrag mit dem Energieanbieter so ein langfristig stabiler Strompreis vereinbart werden kann, der bis zu zehn Prozent unter dem Strompreis des Grundversorgers am Ort liegt.

„Bei Fragen zur Umsetzung des Modells“, so Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Immobilienverwalter Hessen e.V. , „ wenden sich Eigentümer/Verwalter am besten an ihren Versorger oder einen spezialisierten Dienstleister. Diese haben bereits Erfahrungen mit Projekten solcher Art und können eine individuelle Umsetzbarkeit einschätzen. Grund hierfür ist die derzeit noch schwierige rechtliche Situation, welche durch die zurzeit laufende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zukünftig vereinfacht werden könnte. Zukünftig würde für die Zustimmung einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage eine einfache Mehrheit reichen. Insofern trifft man das Konzept „Mieterstrom“ derzeit eher bei Mietshäusern oder im Neubau an. Bei Neubauten ist der große Vorteil, dass das Konzept bereits in der Projektierung

Bei Fragen zur Umsetzung des Modells...“, Werner Merkel ...Bild Immob. verband
Bei Fragen zur Umsetzung des Modells…“, Werner Merkel …Bild Immob. verband

eingeplant wird. Dadurch kann man sowohl rechtlichen als auch technischen Problemen bereits vorher entgegentreten.“

Nach den bisher gesammelten Erfahrungen geht man von mindestens elf Wohneinheiten aus, damit ein Mieterstromprojekt projektiert werden könnte wobei die Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit grundsätzlich von zahlreichen Bedingungen abhängt. Erfreulich sind zwei aktuelle richtungsweisende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen der Begriff der Kundenanlage, der gerade bei Mieterstromanlagen sehr relevant ist, neu definiert wird. Hierbei geht es um die Größe einer Kundenanlage und deren Lage. Innerhalb einer Kundenanlage müssen keine Netznutzungsentgelte bezahlt werden. Eine Grundlage für günstigen Mieterstrom.

Aus Sicht von Immobilienbesitzern kann das Mieterstrommodell Vorteile für den Vermieter und auch Mieter aufweisen. „Grundsätzlich resultiert daraus eine Kostenreduzierung für den Mieter und eine Wertsteigerung der Immobilie. In Zeiten des steigenden Klimabewusstseins wird der Einsatz Erneuerbarer Energien auch zu einer ideologischen Frage. Hier können vermietende Eigentümer sicherlich bei Mietern punkten. Außerdem profitieren die Mieter von günstigerem Strom, ein weiterer Pluspunkt für den Vermieter. Dies kann auch bei der Neuvermietung ein Argument sein – sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gebieten“, so Merkel.

LEA lädt gemeinsam mit Netzwerkpartnern Presse sowie Akteure von Mieterstrom und Quartiersversorgung wie Energiegenossenschaften, Kommunen, Stadtwerke, Energiedienstleister, Klimaschutzmanager, Wohnungsgesellschaften und Architekten zum Praxisworkshop „Mieterstrom und Quartierversorgung“ am 15. Mai 2020 in Frankfurt am Main ein.