Auf Grundlage der Daten für die vergangenen beiden Jahre sowie der zu erwartenden Schäden durch Stürme, die extreme Dürre, Waldbrände und den Borkenkäferbefall.für das laufende Jahr geht dasBundeslandwirtschafts ministerium (BMEL)  von einem Schadholzanfall von 160 Millionen Kubikmeter und einer Fläche von 245.000 Hektar aus, die wiederbewaldet werden müssen. Das gab das BMEL am vergangenen Mittwoch, 26.Februar, bekannt.

Schäden durch Stürme, die extreme Dürre, Waldbrände...; Julia Klöckner (r.) hier  im Gespräch mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier, bild steffen kugler, b.r.
Schäden durch Stürme, die extreme Dürre, Waldbrände…; Julia Klöckner (r.) hier im Gespräch mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier, bild steffen kugler, b.r.

Bei der vergangenen Erhebung im Spätsommer 2019 beliefen sich die zusammengetragenen Daten und Schätzungen aus den Ländern auf 105 Millionen Kubikmeter Schadholz und 180.000 Hektar. Regionale Schwerpunkte der Schäden liegen  demnach vor allem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Thüringen.

Auf Initiative von Bundeswaldministerin Julia Klöckner stehen für die kommenden vier Jahre allein in der “Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) 480 Millionen Euro zusätzliche Bundesmittel für den Wald bereit – mit Co-Finanzierung der Länder sind es knapp 800 Millionen Euro. Mit dem Geld unterstützt werden soll der Abtransport von Schadholz, Wiederaufforstungen und die Fortführung des Umbaus zu klimaangepassten Mischwäldern.

Die Ministerin hatte vergangenen September zu einem Nationalen Waldgipfel eingeladen, um wichtige Anpassungen im Förderbereich der GAK zusammen mit Verbänden, Wissenschaftlern und Experten aus der Praxis zu diskutieren. Diese wurden in der Folge dann  im Dezember verabschiedet.

Die Umsetzung der entsprechenden Förderrichtlinien ist nun Sache der Länder. Mit ihren Bewilligungs- und Kontrollbehörden müssen sie dafür Sorge tragen, dass die Mittel zügig bei den betroffenen Waldbesitzern ankommen.

Das Bundesministerium hat zudem die Notifizierung der Hilfen bei der EU-Kommission auf den Weg gebracht. Das ist ein notwendiger Schritt, damit betroffene Waldeigentümer auch größere Fördersummen in Anspruch nehmen können.