Verfahrenstrick bei der Düngeverordnung …
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte im Vorfeld zu einem Verfahrenstrick gegriffen und die Düngeverordnung zu einer Ministerverordnung erklärt, die keine Zustimmung mehr im Kabinett braucht, wenn man es ein wenig oberflächlich betrachtet.
Denn bei genauerem Hinsehen auf die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien entdeckt man, dass dort steht, dass auch solche Verordnungen ins Kabinett müssen, wenn sie von „politisch allgemeinem Interesse“ sind. Aber sind denn sauberes Grundwasser und Bauernproteste von politisch allgemeinem Interesse?
Manchmal hat man zumindest bei Grundwasser den Eindruck, dass das nicht so ist. Mit diesem Trick hat die Agrarministerin zumindest erreicht, dass die Verordnung nicht mehr im Kabinett zerrissen werden kann , und, dass die Düngeverordnung so nun die Chance hat am 3. April im Bundesrat behandelt zu werden. Andernfalls hätte die EU-Kommission dann ihre Drohung wahr machen und den Europäischen Gerichtshof dazu aufrufen müssen, die vielfach angekündigten Sanktionen gegen Deutschland zu verhängen. Sollten die Änderungen der Düngeverordnung Anfang April im Bundesrat dennoch nicht beschlossen werden, ist eine Verurteilung Deutschlands im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kaum noch zu verhindern. Im Raum stehen Zwangsgelder von bis zu 800 000 Euro – pro Tag. Auch deshalb war die Verordnung ein zentrales Thema in der Regierungspressekonferenz in Berlin vor einer Woche, Mittwoch, 19. Februar und nun noch am Freitag, 21. Februar.