Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner  hatte im Vorfeld zu einem Verfahrenstrick gegriffen und die  Düngeverordnung zu einer  Ministerverordnung erklärt, die keine Zustimmung mehr  im Kabinett braucht, wenn man es ein wenig oberflächlich betrachtet.

"Verfahrenstrick bei der Düngeverordnung.", Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner
“Verfahrenstrick bei der Düngeverordnung.”, Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner

Denn bei genauerem Hinsehen  auf  die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien entdeckt man, dass  dort steht, dass auch solche Verordnungen ins Kabinett müssen, wenn sie von „politisch allgemeinem Interesse“ sind. Aber sind denn sauberes Grundwasser und Bauernproteste von politisch allgemeinem Interesse?

Manchmal hat man zumindest bei Grundwasser den Eindruck, dass das nicht so ist.  Mit diesem Trick hat die Agrarministerin  zumindest erreicht, dass die Verordnung nicht mehr im Kabinett zerrissen werden kann ,  und, dass die Düngeverordnung so nun die Chance hat  am 3. April im Bundesrat behandelt zu werden. Andernfalls hätte die EU-Kommission dann ihre Drohung wahr machen und den Europäischen Gerichtshof dazu aufrufen müssen, die vielfach angekündigten Sanktionen gegen Deutschland zu verhängen. Sollten die Änderungen der Düngeverordnung Anfang April  im Bundesrat dennoch nicht beschlossen werden, ist eine  Verurteilung Deutschlands im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kaum noch zu verhindern.  Im Raum stehen Zwangsgelder von bis zu 800 000  Euro – pro Tag. Auch deshalb war die Verordnung ein zentrales Thema in der Regierungspressekonferenz in Berlin vor einer Woche, Mittwoch, 19. Februar und nun noch am Freitag, 21. Februar.