„Eine Schnell- Abfrage des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU) bei seinen -Mitgliedsunternehmen in der vergangenen Woche hatte bereits gezeigt: Fast ausnahmslos werden dort gegenwärtig bei Zahlungsrückständen keine Unterbrechungen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung in Privathaushalten und Gewerbebetrieben mehr vorgenommen“,  erklärte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels am vergangenen Mittwoch, 25. März.

"... .bei Zahlungsrückständen keine Unterbrechungen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung ..!!!"
“… .bei Zahlungsrückständen keine Unterbrechungen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung ..!!!”

Aus VKU-Sicht ist es ein angemessenes Verhalten, dass die kommunalen Unternehmen gerade in Zeiten einer Pandemie ihre Dienstleistungen der Daseinsvorsorge den Bürgerinnen, Bürgern und der Wirtschaft ohne Unterbrechung zur Verfügung stellen.

Zugleich erklärte der VKU am selben Tag „…der Bundestag hat heute ein Gesetz beschossen, das vorsieht, dass bestimmte Schuldner für einen beschränkten Zeitraum Zahlungen aufschieben können, wenn sie in existenzbedrohender Weise von der aktuellen Pandemie betroffen sind.“ Wübbels erklärte dazu: „Wir haben hier für eine gesonderte Regelung für die Versorgungswirtschaft plädiert. Jetzt muss sichergestellt werden, dass diese Rechte zu einem Zahlungsaufschub nicht die Leistungsfähigkeit der Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung beeinträchtigen. Wenn nötig, müssen im Interesse Aller staatliche Flankierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Zahlungsfähigkeit der Energieversorger gegenüber ihren Vorlieferanten sicherzustellen.“

Der VKU verweist des Weiteren darauf, der Bundestagsbeschluss sehe eine Einschränkung des insolvenzrechtlichen Anfechtungsrechts vor. So wird sichergestellt, dass die kommunalen Unternehmen auch wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen weiterversorgen können, ohne dass später Rückzahlungsansprüche drohen. Wübbels dazu: „Dafür hatte der VKU in den vergangenen Tagen geworben.“