Der Bundesrat sieht Änderungsbedarf am Gesetzentwurf zum Kohleausstieg, der das Ende der Kohleverstromung in Deutschland bis zum Jahr 2038 regeln soll.( wir berichten heute auch an anderer Stelle, s. unten)  In seiner am vergangenen Freitag, 13. März, beschlossenen Stellungnahme, hat er mehrere wichtige konkrete Änderungsforderungen benannt, die einerseits die Sozialverträglichkeit betreffen andererseits auch den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren einbeziehen.  
Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten ..; Kohlekraftwerk Lünen....Lünen .Trinanel
Das Abschalten der jeweiligen Kraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten ..; Kohlekraftwerk Lünen…. .Trinanel

Für ebenfalls noch nicht ausreichend hält der Bundesrat die beabsichtigte Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Der Ausbau hocheffizienter KWK müsse gezielt und ambitioniert vorangetrieben werden. Seiner Ansicht nach ist das Gesetz hierfür umfassend zu novellieren. Dabei seien insbesondere auch industrielle KWK über Förderinstrumente zu berücksichtigen.

Außerdem fordern die Länder, bei der Förderung innovativer erneuerbarer Wärme auch Wasserstoff und Biogas einzubeziehen. Gerade für den Neubau effizienter und klimafreundlicher KWK brauche es noch weitere Anreize, um den Ausbau zu verwirklichen. Weiter regen sie an, den so genannten Kohleersatzbonus so auszugestalten, dass er einen wirksamen Anreiz für die Umrüstung von KWK-Anlagen auf Gas statt Kohlestrom bietet.

Zudem unterstreichen die Länder, dass sie von der Bundesregierung tragfähige Rahmenbedingungen zur Umrüstung kohlebetriebener Industrie-KWK-Anlagen auf alternative Energieträger erwarten.

Der Entwurf zum Kohleausstieg definiert die Zwischenziele bis zum vollständigen Ausstieg. Danach soll der Anteil der Kohleverstromung durch Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke bis zum Jahr 2022 auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Die Verringerung soll kontinuierlich erfolgen: In Jahren, in denen weniger Braunkohlewerke vom Netz gehen, sind mehr Steinkohlewerke stillzulegen.

Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Sie erhalten Entschädigungen: Für Braunkohleanlagen im Rheinland stehen insgesamt 2,6 Milliarden Euro und für solche in der Lausitz 1,75 Milliarden Euro zur Verfügung.

Steinkohlekraftwerke sollen bis 2026 über Ausschreibungsverfahren stillgelegt werden. Je früher die einzelnen Werke abgeschaltet werden, desto höher soll die Entschädigung der Betreiber ausfallen. Wird der Ausstiegspfad bis 2024 nicht erreicht, dann erfolgt die Stilllegung per Gesetz. Gleiches gilt für das Abschalten von Kraftwerken ab 2027. Entschädigungen gibt es dann nicht mehr.

Beschäftige im Tagebau oder in einem Kohlekraftwerk erhalten nach dem Regierungsentwurf ein Anpassungsgeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und mindestens 58 Jahre alt sind. Die Auszahlung läuft bis zum Eintritt in die Rente, längstens über fünf Jahre. Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen, können einen Ausgleich für Rentenabschläge erhalten.

Ebenfalls geregelt werden Kompensationen für den Anstieg von Strompreisen, der auf den Kohleausstieg zurückzuführen ist. Damit die dauerhafte und möglichst kostengünstige Energieversorgung sichergestellt bleibt, müssen die Auswirkungen des Kohleausstiegs laut Gesetzentwurf regelmäßig überprüft werden.

Weitere Bestimmungen betreffen Emissionszertifikate, die durch das Stilllegen von Kraftwerken frei werden: Sie sind zu löschen. Dadurch soll die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfalten.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht.

Die Stellungnahme der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann dem Bundestag vorlegt. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 6. März 2020 in erster Lesung beraten.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Die Stilllegung der Kohlekraftwerke muss sozialverträglich sein